(ots) - Bei Rot über die Ampel oder betrunken am Lenker:
Auch Fußgängern und Fahrradfahrern drohen dafür Geldbußen - und
Punkte in Flensburg. Doch jedem dritten Deutschen ist das nicht
bekannt, auch vielen Autofahrern nicht. Dies zeigt eine
repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. "Wer zum
Beispiel stark alkoholisiert als Radfahrer andere gefährdet, kann
Punkte im Verkehrszentralregister kassieren", sagt Andreas Tepe von
R+V24. Dies ändert sich auch nicht durch die neue Punktereform, die
ab 01.05.2014 in Kraft tritt.
33 Prozent der Autofahrer wissen nicht, dass sie auch ohne ihr
Fahrzeug Punkte in Flensburg riskieren. Ein gewagter Irrglaube: "Wer
mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad angehalten wird, begeht
eine Straftat und muss mit einer Anzeige sowie hohen Geldstrafen
rechnen", so Andreas Tepe von R+V24. "Unter Umständen droht sogar
eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Fällt der
Verkehrssünder durch, verliert er den Führerschein ganz." Statt
vorher sieben gibt es für stark alkoholisiertes Fahren ab Mai zwei
bis drei Punkte. Aber: Bei acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg.
Geldstrafen drohen bereits ab 0,3 Promille.
Bundesbürger, die keinen Führerschein besitzen, sind sich noch
seltener des Risikos bewusst: 42 Prozent glauben, dass sie auf dem
Rad keine Punkte befürchten müssen. Doch Vorsicht: Wer im Nachhinein
noch seinen Führerschein machen möchte, muss die gesammelten Punkte
erst abbauen. Bisher verhindert jeder neue Verstoß eine Tilgung. In
Zukunft verjähren Punkte aber unabhängig voneinander. Die Frist hängt
von der Schwere des Vergehens ab.
Presseinformation herunterladen:
http://www.rv24.de
R+V24 auf Facebook:
http://www.facebook.com/rv24.de
R+V24 Blog:
http://drive-blog.de
R+V24 auf Twitter:
http://twitter.com/ruv24_de
Pressekontakt:
R+V24
c/o Arts & Others Communication GmbH
Sabine Künzel
Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 129
s.kuenzel(at)arts-others.de