(ots) - Vergewaltiger verklagt Gastwirt
Ohne Alkoholausschank wäre Dörpener Tat angeblich nicht passiert -
Gastwirt, Türsteher und Kassierer sollen sich an Schmerzensgeld für
Opfer beteiligen
Osnabrück.- Ein verurteilter Vergewaltiger aus Dörpen hat einen
Gastwirt aus der Gemeinde im Emsland und zwei seiner Angestellten
verklagt: Sie sollen sich zur Hälfte an einem möglichen
Schmerzensgeld für das Opfer seiner Tat beteiligen, weil sie dem
Jugendlichen vor dem Verbrechen gesetzeswidrig Einlass in die
Diskothek und anschließend Alkohol verkauft hätten. Am
Donnerstagmorgen wird vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt,
berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Die
Argumentation des Klägers, der durch den Lingener Anwalt Robert Koop
vertreten wird: Wäre dem zum Tatzeitpunkt 16-Jährigen in der Nacht
zum 18. Juli 2010 kein harter Alkohol verkauft worden, hätte er
später nicht die junge Frau attackiert und vergewaltigt. Weil
Gastwirt, Türsteher und Kassierer aus Sicht von Anwalt Koop gegen das
Jugendschutzgesetz verstoßen haben, tragen sie eine Mitschuld an dem
Verbrechen. Entsprechend sollten sie sich zur Hälfte an einem
möglichen Schmerzensgeld beteiligen, erklärte er der Neuen OZ.
Für das Verbrechen war sein Mandant im November 2011 vor dem
Landgericht Osnabrück zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren
verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwarf eine Revision. Das
Urteil ist rechtskräftig. Parallel strengte das Opfer eine
Schmerzensgeldklage gegen den Täter an. Er soll ihr einen
fünfstelligen Betrag für das erlittene Leid zahlen, schreibt die
Zeitung. Noch ist darüber vor dem Landgericht Osnabrück nicht
entschieden. Die Frau wird vertreten durch Rechtsanwalt Bernhard
Weiner aus Meppen. Er spricht von einer "abenteuerlichen Klage" des
Vergewaltigers. Gerichtssprecher Holger Janssen bestätigte der Neuen
OZ, dass am Donnerstagmorgen ab 8.45 Uhr in Saal 189 über die
Schmerzensgeld-Teilung verhandelt wird. Mit einer Entscheidung wird
noch am Donnerstag gerechnet.
Das Verbrechen von Dörpen sorgte 2010 bundesweit für Aufsehen. Der
Täter konnte nach einem Massengentest gefasst werden, obwohl er
selbst keine Speichelprobe abgegeben hatte. Die Polizei im Emsland
hatte alle Männer zwischen 18 und 40 Jahren in der Samtgemeinde
Dörpen zur Teilnahme aufgefordert. 2400 Männer folgten seinerzeit dem
Aufruf, darunter auch Vater und Onkel des Vergewaltigers, der selbst
noch unterhalb der Altersschwelle lag.
Durch die Beinahe-Treffer beim Abgleich kamen die Ermittler ihm
aber dennoch auf die Spur. Per Gerichtsbeschluss wurde der junge Mann
ebenfalls zur Speichelprobe aufgefordert und so letztlich überführt.
Der Bundesgerichtshof stellte später in einer Grundsatzentscheidung
klar, dass die Verwendung von Beinahe-Treffern rechtswidrig ist. Weil
die Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt aber noch unklar war, sei den
Ermittlern im Emsland kein Vorwurf zu machen und das Urteil gegen ihn
gültig. Dagegen hat der Vergewaltiger aber Verfassungsbeschwerde
eingelegt. Ãœber die ist ebenfalls noch nicht entschieden, sagte
Anwalt Koop der Neuen OZ.
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