(ots) -
Ein einmal geschädigtes Gehör regeneriert sich nicht mehr. Darauf
weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich
des am 30. April 2014 stattfindenden "Tag gegen Lärm" hin. In
Deutschland sind etwa vier bis fünf Millionen Beschäftigte
Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch Lärmeinwirkungen
ausgesetzt. Die Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" gehört - trotz
erheblicher Präventionserfolge - weiterhin zu den häufigsten
anerkannten Berufskrankheiten.
"Selbst wenn nach einer Ãœberlastung der Ohren - zum Beispiel beim
Besuch eines lauten Konzerts oder bei lauten Silvesterböllern - das
Gefühl "Watte im Ohr zu haben" meist nach mehreren Stunden wieder
verschwindet, können viele Überlastungen im Laufe der Zeit zu
bleibenden Gehörschäden führen", so Dr. Martin Liedtke vom Institut
für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) in Sankt Augustin. Aber ein einmal
erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Und auch die akustische
Wahrnehmung mit einem Hörgerät lässt sich nicht mit der eines
gesunden Gehörs vergleichen. Es korrigiert den Hörschaden nicht so
wie beispielsweise eine Brille eine verminderte Sehleistung. Daher
ist es so wichtig, das eigene Gehör zu schützen. "Nur der richtige
Gehörschutz kann tatsächlich vor Lärmschwerhörigkeit schützen", so
Liedtke. Am Arbeitsplatz gibt es dazu zahlreiche Maßnahmen, die Lärm
verringern sowie das Gehör der Beschäftigen schützen sollen - von
lärmgeminderten Maschinen bis hin zu individuellem Gehörschutz. Den
gesetzlichen Rahmen bietet die entsprechende Arbeitsschutzverordnung.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen forschen, beraten und
unterstützen die Betriebe zum Thema Lärm.
Darüber hinaus ist nicht nur gehörschädigender Lärm problematisch.
Geräusche können schon bei relativ niedrigen Schalldruckpegeln als
lästig und störend empfunden werden. Dies gilt unter anderem für
Einrichtungen, wo viele Menschen zusammen sind, beispielsweise
Schulen oder Kindergärten. Störende Geräusche können aber auch den
nächtlichen Schlaf beeinträchtigen und damit die notwendige Erholung
verhindern. Stress sowie darauf folgende Fehlreaktionen, eine
verminderte Signalwahrnehmbarkeit, Magen-Darm-Probleme oder
Herz-Kreislauf-Störungen können die Folge sein.
Die DGUV hat zum "Tag gegen Lärm" einen Kurzfilm produziert, der
die wichtigsten Aspekte rund um Lärm und Gehörschutz darstellt.
Aktuelle Forschungen, Expertenstatements und Hörbeispiele geben einen
umfassenden Ãœberblick zum Thema.
Der Film steht auf der Website der DGUV auch in einer
barrierefreien Fassung zum Download bereit. Schnittmaterial stellt
die Pressestelle der DGUV zur Verfügung.
Einen Audio-Podcast zum Thema "lärmbedingte Berufskrankheiten"
gibt es unter: http://ots.de/4QNny
Hören, wie es sich anhört, wenn man kaum mehr hört -
Hörverlustrechner: http://ots.de/bVOJS
Software zur Auswahl von Gehörschützern: http://ots.de/fm2pD
Ansprechpartner:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030-288763-768
E-Mail: presse(at)dguv.de