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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG
Wien, FNÂ 83990Â s
ISIN AT0000762406
Einberufung
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
25. ordentlichen Hauptversammlung der
Frauenthal Holding AG
am Dienstag, dem 27. Mai 2014, um 13.30 Uhr, im Oktogon-Saal der
UniCredit Bank Austria AG, Schottenring 6-8, 1010 Wien.
Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich
im Sinne der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an
der Hauptversammlung angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen,
wobei wir ersuchen bereits vor der Einnahme des Mittagessens
die Stimmkarten bei der Registrierung zur beheben.
Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem
Bericht zusammengefassten Lageberichts, des Corporate
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013 2. Beschlussfassung
über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2013
ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 5. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014 6. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 6. Mai
2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2014
zugänglich:
- Jahresabschluss, - Corporate-Governance-Bericht, -
Konzernabschluss, - zu einem Bericht zusammengefasster Lagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013; - Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2-6, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahl
in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den
Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5Â % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 6. Mai
2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien,
Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 16. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43Â (1)Â 505Â 42Â 06Â -Â 33 oder in Textform an 1090 Wien,
Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser(at)frauenthal.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser(at)frauenthal.at übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können
nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. Mai 2014
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2014 zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der
Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 17. Mai 2014
(Nachweisstichtag).
Inhaberaktien Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 22. Mai 2014 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax: +43Â (0)1Â 8900 500 81
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISINÂ AT0000762406 im Text angeben)
Namensaktien Bei Namensaktien ist für die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ausschließlich die Eintragung im
Aktienbuch maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung zur
Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben
über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406, -
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich
auf den oben genannten Nachweisstichtag 17. Mai 2014 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss
einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax: +43Â (0)1Â 8900 500 81
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal(at)hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Ein
Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor
Relations/Hauptversammlung 2014 abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 26. Mai 2014 bis
14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EURÂ 9.434.990,-- eingeteilt in
9.434.990 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 943.499 Stück eigene Aktien. 17
Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos
erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung 8.491.474 Stück.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung
zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ab 13:00 Uhr.
Wien, im April 2014
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer(at)frauenthal.at
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser(at)frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding(at)frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch