Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder gibt einen kurzenÜberblicküber wesentliche Aspekte während einer Trennung und Ehescheidung
(firmenpresse) - Stuttgart, 25. April 2014 - Nicht immer lassen sich Trennung und Ehescheidung vermeiden und meist ist dies für alle Beteiligten eine schwierige Situation. Grundsätzliches Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern dann den Umgang miteinander und können helfen zu verhindern, dass aus der Trennung und Scheidung eine persönliche oder finanzielle Katastrophe wird. Angelika Lübke-Ridder beschäftigt sich in ihrer Kanzlei in Stuttgart und Frankfurt seit vielen Jahren als Rechtsanwalt für Ehescheidung und Familienrecht mit dem Thema. In einem aktuellen Blogartikel zeigt sie auf, worauf Paare während der Trennung in jedem Fall achten sollten.
Können die Partner noch miteinander reden, empfiehlt sie, sich frühzeitig über eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu informieren. Hierin können der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, die Aufteilung des Hausrats, der Zugewinn sowie eine Einigung über das gemeinsame Hausgrundstück geregelt werden. Da eine solche Vereinbarung weitreichende Konsequenzen hat, sollte ein erfahrener Anwalt im Scheidungsrecht hier beraten. Wichtige Themen, die im Falle einer Trennung und Scheidung kurzfristig geregelt werden müssen, sind zum Beispiel Unterhalt, Versicherungsverträge, Bank und Finanzamt. Was hierbei zu beachten ist, zeigt kurz und leicht verständlich der Blogartikel " Trennung, Scheidung: Und nun? (http://scheidung-erbrecht.com/aktuelles/38-trennung-scheidung-und-nun.html) ". "Die im Rahmen des Artikels angesprochenen Aspekte einer Trennung und Ehescheidung sind natürlich nicht abschließend und können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen", erklärt Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder. "Sie bieten Betroffen jedoch einen guten ersten Überblick, um die nun notwendigen Schritte anzugehen."
Rechtsanwalt Scheidung, Familienrecht und Erbrecht, Stuttgart und Frankfurt
Die Anwaltskanzlei Lübke-Ridder wurde 1994 von Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder gegründet. Schwerpunkte der Anwaltskanzlei Lübke-Ridder liegen auf den Rechtsgebieten Wirtschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht sowie den auf der neuen Homepage vorgestellten Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Scheidung - unter anderem auch mit einschlägigen Erfahrungen im internationalen Scheidungsrecht.
Mit einem Team aus erfahrenen Anwälten in den unterschiedlichen Rechtsgebieten und in enger Kooperation mit der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt (http://www.schmidt-kollegen.com/) bietet die Kanzlei Lübke-Ridder eine umfassende Beratung und Vertretung an, sowohl in Stuttgart als auch in Frankfurt am Main.
Weitere Informationen zur Trennung und Scheidung finden Sie unter:
www.scheidung-erbrecht.com (http://www.scheidung-erbrecht.com)
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Die Anwaltskanzlei Lübke-Ridder wurde 1994 von Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder gegründet. Die Anwaltskanzlei Lübke-Ridder betreut Mandate in den Rechtsgebieten Wirtschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht sowie den auf der neuen Homepage vorgestellten Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Scheidung - unter anderem auch mit einschlägigen Erfahrungen im internationalen Scheidungsrecht. Mit einem Team aus erfahrenen Anwälten in den unterschiedlichen Rechtsgebieten bietet die Kanzlei eine umfassende Beratung und Vertretung an, sowohl am Standort Stuttgart als auch in Frankfurt am Main.
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http://www.scheidung-erbrecht.com
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