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Für Verkehrsteilnehmer ist der 1. Mai in diesem Jahr ein wichtiges
Datum: Von da an gilt ein neues Bewertungssystem für Punkte. War der
Führerschein bisher ab 18 Punkten weg, wird man sich jetzt bereits ab
acht Punkten von seiner Fahrerlaubnis verabschieden müssen, weil der
Gesetzgeber das Bewertungssystem insgesamt verkürzt hat.
Regelwidriges Fahrverhalten wird künftig in drei Kategorien
eingeteilt und mit einem, zwei oder maximal drei Punkten geahndet.
Dagegen konnten bisher einzelne Verstöße zu Einträgen von einem bis
zu sieben Punkten im Verkehrszentralregister führen. Was die Neuerung
bedeutet, erläutert die HUK-Coburg.
Eine Ordnungswidrigkeit (schwerer Verstoß) schlägt beim
Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit einem Punkt zu Buche. Zwei
Punkte kassiert, wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer
Straftat verbunden ist oder zu einem befristeten Fahrverbot führt. In
diesem Fall spricht der Gesetzgeber von einem besonders schweren
Verstoß. Drei Punkte werden fällig, wenn das Fahrverhalten eines
Verkehrsteilnehmers als Straftat bewertet wird und zum
Führerscheinentzug führt.
Bereits vorhandene Punkte werden in das neue System umgerechnet:
|Altes |Zuordnung im |
|Punktesystem |neuen |
| |Bewertungsystem |
| 1-3 | 1 |
| 4-5 | 2 |
| 6-7 | 3 |
| 8-10 | 4 |
| 11-13 | 5 |
| 14-15 | 6 |
| 16-17 | 7 |
|18 (und mehr) | 8 (und mehr) |
Eine Frage, die viele Verkehrsteilnehmer brennend interessiert:
Wie erfährt man von seinem Punktestand? Wer mit einem Punkt und zwei
oder drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister steht, wird
nicht informiert. Bei vier und fünf bzw. sechs und sieben Punkten
flattert eine kostenpflichtige Ermahnung bzw. Verwarnung ins Haus
verbunden mit der Erklärung des Punktesystems und einem Hinweis auf
den Besuch eines Fahreignungsseminars. Letzteres bietet die
Möglichkeit, seinen Punktestand um einen Punkt zu reduzieren.
Allerdings lässt sich solch ein Seminar nur alle fünf Jahre besuchen
und profitieren können nur Verkehrsteilnehmer, die nicht mehr als
fünf Punkte haben. Bei acht Punkten wird der Führerschein entzogen. -
Unabhängig von dieser offiziellen Informationspolitik steht es
natürlich jedem Verkehrsteilnehmer frei, beim Kraftfahrtbundesamt in
Flensburg seine individuelle Punktezahl abzurufen.
Wie lange die Punkte gültig bleiben, hängt von der Schwere des
Vergehens ab. Eine Löschung kann nach zweieinhalb, fünf oder sogar
erst nach zehn Jahren erfolgen. Dabei verjährt jeder Verstoß und jede
Straftat für sich. Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob
der Verkehrsteilnehmer in der Zwischenzeit noch weitere Punkte für
Vergehen im Straßenverkehr erhalten hat.
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