(ots) - Berlin - Der NABU klagt nach Umweltschadensgesetz
gegen den Bau des Offshore-Windparks Butendiek. Die Klageschrift ist
am 17. April an das Verwaltungsgericht Köln gegangen. Der
Umweltverband befürchtet Schäden bei streng geschützten Meeresvögeln
und Schweinswalen. Butendiek liegt 32 Kilometer westlich von Sylt,
inmitten des FFH-Gebiets "Sylter Außenriff" und des
EU-Vogelschutzgebiets "Östliche Deutsche Bucht". "Die Klage ist
unsere letzte Möglichkeit, eine ökologische Katastrophe in zwei
Natura-2000-Gebieten vor unserer Küste zu verhindern, nachdem Jahre
des naturschutzfachlichen Dialogs ins Leere liefen. Das ist nicht die
Form erneuerbarer Energien, für die der NABU steht", sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Adressat der Klage ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesamt für Naturschutz. Der NABU fordert einen
sofortigen Baustopp, um Schäden an der Meeresnatur und den Bruch
geltenden Naturschutzrechts zu verhindern. Die Klage ist für den NABU
der letzte Schritt am Ende einer jahrelangen Diskussion um den
naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft in Deutschland. Bis
zuletzt verliefen Gespräche mit den verantwortlichen Politikern,
Fachbehörden und der Industrie leider ohne Ergebnis. Nun muss das
Gericht über den Fall Butendiek entscheiden.
"Der Windpark Butendiek liegt in der Kinderstube des Schweinswals
in der südlichen Nordsee. Hier werden im Frühjahr die Kälber geboren
und verbringen ihre ersten Lebensmonate. Für die seltenen Stern- und
Prachttaucher ist das Sylter Außenriff ein wichtiges Rast- und
Überwinterungsgebiet. Sie sind äußerst störanfällig, meiden Windparks
und verlieren so dauerhaft ihren Lebensraum, mitten in einem
EU-Vogelschutzgebiet", erläutert NABU-Meeresexperte Kim Detloff.
Erst im Februar 2014 hatten Experten des Instituts für Naturschutz
und Naturschutzrecht Tübingen im Auftrag des NABU in einem
Rechtsgutachten dargestellt, dass der Genehmigungsbescheid für den
Windpark Butendiek zahlreiche Verstöße gegen geltendes
Naturschutzrecht aufweist. Das Projekt hätte in der vorliegenden Form
nie genehmigt werden dürfen. Fehlende wissenschaftliche
Untersuchungen führten dazu, dass Auswirkungen auf die geschützten
Arten ausgeschlossen wurden, kritische Stellungnahmen des Bundesamtes
für Naturschutz wurden ignoriert und Vorgaben des europäischen Arten-
und Lebensraumschutzes blieben unberücksichtigt, so das Fazit der
Rechtsexperten.
Der NABU setzt sich für eine erfolgreiche Umsetzung der
Energiewende im Stromsektor ein und hält in diesem Rahmen auch einen
Ausbau der Offshore-Windkraft für erforderlich. "Fehler in der
Planung und Genehmigung von Offshore-Windparks sowie ein fehlendes
steuerndes Gesamtkonzept haben dazu geführt, dass sich Naturschutz
und Klimaschutz im Fall Butendiek zuwiderlaufen. Wir begrüßen daher,
dass die Bundesregierung die Ausbauziele für die Offshore-Windkraft
bis 2020 auf 6,5 Gigawatt Leistung reduziert hat. So haben wir die
Chance, kritische Projekte auf den Prüfstand zu stellen und wenn
nötig zu stoppen, ohne die Energiewende zu behindern", so Miller.
Ein ausführliches Hintergrundpapier zur NABU-Klage gegen den
Offshore-Windpark Butendiek finden Sie unter www.NABU.de/butendiek
Kostenfreie Pressefotos zu den betroffenen Arten Stern- und
Prachttaucher unter http://www.NABU.de/presse/fotos/#butendiek
Pressekontakt:
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel.
030-284984-1626, mobil: 0152-09202205