(ots) - Bei der Europawahl 2014 können blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von
Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer
Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden
die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)
ausgegeben.
Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl
2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die
Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen durch die
Bundesregierung erstattet.
Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten
oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist
dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone
werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum
Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als
Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und
sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine
oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.
Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder
mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf
dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese -
auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein - anfordern * über
die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56 (0,14
Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch die
Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt oder * direkt bei
den Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste am Ende dieser
Pressemitteilung ersichtlich sind.
Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der
barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der
Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum
barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie
Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum nicht
barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und
damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in Kreis
oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
gewählt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per
Briefwahl zu wählen. Beim Antrag auf Briefwahl muss kein Grund
angegeben werden, warum das Wahllokal am Wahltag nicht aufgesucht
werden kann. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem
Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist,
entnommen werden.
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer
körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den
Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu
werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine
andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt
werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem
Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson
darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und
ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des
anderen geheimzuhalten.
Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und
sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos
Stimmzettelschablonen zur Verfügung:
Baden-Württemberg
Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim,
Telefon: 06 21 / 40 20 31
Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg,
Telefon: 07 61 / 3 61 22
Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Stuttgart,
Telefon: 07 11 / 2 10 60-0
Bayern
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München,
Telefon: 0 89 / 5 59 88-0
Berlin
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.
V.,
Telefon: 0 30 / 8 95 88-0
Brandenburg
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus,
Telefon: 03 55 / 2 25 49
Bremen
Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.,
Telefon: 04 21 / 24 40 16-10
Hamburg
Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.,
Telefon: 0 40 / 20 94 04-0
Hessen
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt/Main,
Telefon: 0 69 / 150 59 66
Mecklenburg-Vorpommern
Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in
Rostock,
Telefon: 03 81 / 77 89 8
Niedersachsen
Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover,
Telefon: 05 11 / 5 10 4
Nordrhein-Westfalen
Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein e. V. in Detmold,
Telefon: 0 52 31 / 63 00-0
Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch,
Telefon: 0 21 59 / 96 55-0
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund,
Telefon: 02 31 / 55 75 90-0
Rheinland-Pfalz
Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in
Mainz,
Telefon: 0 61 31 / 6 93 97 36
Saarland
Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in
Saarbrücken,
Telefon: 06 81 / 81 81 81
Sachsen
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e. V. in Dresden,
Telefon: 03 51 / 8 09 06 11
Sachsen-Anhalt
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in
Magdeburg,
Telefon: 03 91 / 2 89 62 39
Schleswig-Holstein
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in Lübeck,
Telefon: 04 51 / 40 85 08-0
Thüringen
Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Weimar,
Telefon: 0 36 43 / 74 29 07
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de