(ots) - Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt
die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte darin,
Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Ab dem 01.05.2014 wird
sich die Systematik des Schriftenwerks verändern. Dies ist notwendig
geworden, um Ãœberschneidungen, die sich aus der Fusion der beiden
Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen
Unfallversicherungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen und zu
vereinheitlichen.
Kürzel wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-SI wird es deshalb in
Zukunft nicht mehr geben. Durchgängig werden die Schriften in vier
Kategorien eingeteilt werden: DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV
Informationen und DGUV Grundsätze.
Parallel dazu wird auch das Nummerierungssystem der Schriften eine
neue Ordnung bekommen. Jede Publikation des "Vorschriften und
Regelwerks der DGUV" erhält eine eigene, in der Regel sechsstellige,
Kennzahl, nur die Unfallverhütungsvorschriften werden ein bis
zweistellige Ziffern haben. An der Kennzahl wird abzulesen sein, um
welche Art von Schrift es sich handelt und welcher Fachbereich der
DGUV sich um den Inhalt kümmert. Die Fachbereiche haben die wichtige
Aufgabe, das Vorschriften- und Regelwerk auf dem aktuellen Stand der
Technik, der Arbeitsmedizin und der Rechtsprechung zu halten.
Mit der Umstellung auf das neue System stellt die DGUV auf der
Startseite ihrer Publikationsdatenbank eine Transferliste mit den
alten und den neu vergebenen Nummern bereit. In der
DGUV-Publikationsdatenbank wird es möglich sein, sowohl nach den
alten als auch nach den neuen Nummern zu suchen:
www.dguv.de/publikationen.H
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse(at)dguv.de