Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Berlin - vom 27. April 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
X-Beinstellung nach Kniegelenksoperation, LG Berlin, Az.: 35 O 436/10
Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich einer Knieoperation im Hause der Beklagten. Diese Operation erfolgte nicht dem fachmedizinischen Standard entsprechend. Die behandelnden Ärzte verursachten eine Überkorrektur, welche deutlich sichtbar ist. Auch postoperativ erkannten die behandelnden Ärzte diese Überkorrektur nicht. Durch die Fehlstellung leidet die Klägerin nachhaltig gesundheitlich.
Verfahren:
Da eine außergerichtliche Einigung scheiterte, musste die Patientin gerichtliche Hilfe beanspruchen. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den diese annahmen. Der Streitwert liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Wenn Versicherer außergerichtlich nicht bereit sind, eine angemessene Regulierung vorzunehmen, so wie hier, ist ein Patient geradezu genötigt, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist zwar bedauerlich, aber erforderlich, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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