PresseKat - Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Muezzinrufe bei Türkeireise sind kein Reisemangel

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Muezzinrufe bei Türkeireise sind kein Reisemangel

ID: 1052465

Reiserecht

(firmenpresse) - Das deutsche Reiserecht ermöglicht es Pauschalreiseurlaubern, bei Mängeln der Reise verschiedene Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen - etwa eine Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Wie die D.A.S. mitteilt, berechtigen nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover jedoch die Gebetsrufe eines Muezzin Türkeiurlauber nicht zu Schadenersatzforderungen.
AG Hannover, Az. 559 C 44/14

Hintergrundinformation:
Wird der Urlaubsaufenthalt von Lärm gestört, kann unter Umständen ein Reisemangel vorliegen, der den Urlauber zu Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter berechtigt. Klassische Beispiele sind eine Baustelle in unmittelbarer Hotelnähe oder die Geräuschentfaltung einer hoteleigenen Diskothek. Ob tatsächlich ein Reisemangel vorliegt, hängt jedoch immer von den näheren Umständen ab - z. B. davon, was dem Urlauber im Katalog versprochen wurde und auch von den üblichen Verhältnissen vor Ort. Der Fall: Ein Urlauber hatte eine 14-tägige Türkeireise mit All-Inklusive-Leistungen gebucht. Er war jedoch in verschiedener Hinsicht unzufrieden: Im Flugzeug brach die Armlehne seines Sitzes, der Pilot musste bei der Landung zweimal durchstarten und im Hotel im Stadtzentrum hörte man mehrmals täglich die Rufe des Muezzin vom nahen Minarett - verstärkt durch Lautsprecher und zum ersten Mal um sechs Uhr früh. Der Tourist forderte daraufhin 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigung zurück. Das Urteil: Das Amtsgericht Hannover wies seine Klage ab. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, verwies das Gericht darauf, dass Muezzinrufe in der Türkei landestypisch und damit hinzunehmen seien. Der Kläger habe gewusst, dass sich das Hotel im Ortszentrum befinde, dort sei besonders mit diesem Geräusch zu rechnen. Die abgebrochene Armlehne im Flugzeug habe den Sitzkomfort kaum beeinträchtigt, der mehrmalige Landeanflug sei wetterbedingt erforderlich gewesen.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 11.04.2014, Az. 559 C 44/14







Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Last-Minute-Angebot für das Appartement Palmeras A37 Last-Minute-Angebot beim Bungalow Lorenzo an der Costa Calma
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.04.2014 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1052465
Anzahl Zeichen: 2631

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Freizeitindustrie



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Muezzinrufe bei Türkeireise sind kein Reisemangel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung