(ots) - Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 4. Mai 2014 von ihrer
Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Der Bundeswahlleiter teilt weiter
mit, dass in das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2014 alle
Wahlberechtigten eingetragen worden sind, die am 20. April 2014 - dem
35. Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit
Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch
der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 25. Mai 2014
ihre Stimme abgeben können.
Vom 5. bis einschließlich 9. Mai 2014 halten die Gemeindebehörden
ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die
bis zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben,
sollten sich umgehend mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in
Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
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