(ots) - Über die anstehenden Änderungen in der sozialen
Selbstverwaltung, insbesondere über die Neugestaltung der
Sozialwahlen, haben 50 Teilnehmende einer sozialpolitischen
Fachtagung des Kolpingwerkes Deutschland beraten. Das Fazit lautete:
Sowohl in der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sollen die
Rechte der Selbstverwaltung gestärkt, gleichzeitig soll aber auch
deren Modernisierung vorangetrieben werden. Sollten bei den Wahlen zu
den Sozialversicherungs-Parlamenten zukünftig keine
Listenverbindungen mehr ermöglicht werden, wird eine Abschaffung der
5-Prozent-Hürde gefordert. "Nach unserer Ansicht dürfen bei den
Sozialwahlen auch in Zukunft nur Gewerkschaften und sonstige
Arbeitnehmerorganisationen zugelassen werden. Der § 48a SGB IV darf
nicht geändert werden", warnte die Leiterin der Kommission
"Sozialpolitik und Soziale Selbstverwaltung", Martina Stabel-Franz,
zugleich Mitglied des Kolping-Bundesvorstandes.
Die Teilnehmenden der sozialpolitischen Fachtagung des
Kolpingwerkes verabschiedeten Eckpunkte zur Reform der sozialen
Selbstverwaltung, die in den Bundesvorstand des Kolpingwerkes
Deutschland zur Beschlussfassung eingebracht werden.
An der Fachtagung wirkten u.a. Uwe Schummer, bildungspolitischer
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Schösser, Vorsitzender
des AOK-Aufsichtsrates (Bundesverband, Berlin), Kurt Lambertin,
Referatsleiter beim DGB, Uwe Bruckner vom Medizinischen Dienst des
Spitzenverbandes der Krankenkassen, Jörg Ide vom Vorstand der
Techniker Krankenkasse und Kolping-Bundessekretär Ulrich Vollmer mit.
Bundespräses Josef Holtkotte feierte einen Gottesdienst mit den
Teilnehmenden.
Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Martin Grünewald
St.-Apern-Str. 32
Tel: (0221) 20701-220
E-Mail: martin.gruenewald(at)kolping.de
Homepage: www.kolping.de