Wegen der ansteigenden Lebenserwartung der Arbeitnehmer, wurde seitens der Bundesregierung reagiert und das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre erhöht. Für viele Arbeitnehmer werden der Vorruhestand und die Altersteilzeit zu attraktiven Alternativen.
(firmenpresse) - Mit der stufenweisen Erhöhung des Rentenalters seit dem Jahr 2012, entscheiden sich immer mehr Arbeitnehmer für die Altersteilzeit und/ oder den Vorruhestand, wobei es jedoch einige Parameter zu beachten gilt.
Arbeitnehmer, die sich früher aus der Arbeitswelt in den Vorruhestand verabschieden möchten, müssen lebenslang geltende Rentenabschläge in Kauf nehmen. So gilt beispielsweise die Faustregel, dass mit jedem Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente die Höhe derselben sich um 0,3 Prozent reduziert. Darüber hinaus gilt es für die Arbeitnehmer im Hinblick auf den Vorruhestand eine Mindestanzahl an Versicherungsjahren erzielt zu haben – so müssen beispielsweise bei einem vorgezogenen Ruhestand mit 63 Jahren mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Anrechnungszeiten vorausgegangen sein.
Eine weitere Möglichkeit für einen schrittweisen Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand stellt die Altersteilzeit dar. Im Gegensatz zum Vorruhestand geht die Altersteilzeit nicht mir Rentenabschlägen einher, da die Arbeitnehmer bis zu Beginn des Rentenalters formell angestellt sind und zugleich der Arbeitgeber während der gesamten Altersteilzeit Beiträge in die Rentenversicherung zahlt.
Um überhaupt Altersteilzeit beziehen zu können, muss der Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt sein und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ist dies der Fall, können die Arbeitnehmer mittels Altersteilzeit die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbieren. Grundsätzlich kann eine Altersteilzeitvereinbarung nur auf freiwilliger Basis zu Stande kommen. In der Regel werden diese via Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen festgelegt.
In der unternehmerischen Praxis stehen den Arbeitnehmern zwei unterschiedliche Modell fĂĽr die Altersteilzeit zur VerfĂĽgung: das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell. Beiden Modellen ist gemeinsam, dass die Arbeitszeit halbiert und ĂĽber mehrere Jahre gestreckt wird, was wiederum mit Gehaltsverzicht einhergeht.
Beim Blockmodell arbeitet der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit zu seinem vollen Stundensatz und erhält aber nur den halben Lohn. In der daraufhin anschließenden Freistellungsphase arbeitet der Arbeitnehmer gar nicht mehr und erhält aber dennoch weiterhin den halben Lohn. Der Arbeitnehmer geht bei diesem Altersteilzeit-Modell quasi in Vorleistung.
Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit gleichmäßig um 50 Prozent reduziert und so über die komplette Altersteilzeit verteilt.
Unabhängig davon, für welche Alternative sich der Arbeitnehmer entscheidet, kann eine geeignete Softwarelösung Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Altersteilzeit und Vorruhestand unterstützen.
Der Personalmanager – die innovative, webbasierte Personalmanagement von BITE – bietet zahlreiche Funktionalitäten, welche neben der Erfassung und Verwaltung von Vorruheständen und Altersteilzeiten, auch durchgängige Transparenz bei allen Beteiligten sicherstellt.
So werden beispielsweise An- und Abwesenheiten der Arbeitnehmer mit Altersteilzeit oder aber auch im Vorruhestand übersichtlich und granular mit Hilfe des Moduls „Fehlzeitenverwaltung“ erfasst, visualisiert sowie ausgewertet. Aufgrund der Altersteilzeit vorgenommene Gehaltsänderungen werden in der jeweiligen digitalen Personalakte des betroffenen Arbeitnehmers detailliert hinterlegt. Mittels der integrierten Berichtsfunktion können die vorgenommenen Gehaltsänderungen direkt an den zuständigen Steuerberater/ die Buchhaltung auf unterschiedlichen Übertragungswegen rapportiert werden.
Die Business IT Engineers (kurz: BITE) setzen sich aus innovativen Software-Spezialisten und erfahrenen Unternehmensberatern zusammen.
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