PresseKat - EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung

ID: 1053607

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78

Einladung zur
9. ordentlichen Hauptversammlung

der C.A.T. oil AG, am Freitag, den 13.06.2014, 11 Uhr, in den
RĂ€umlichkeiten der Erste Group Bank AG, Petersplatz 7, 6. Stock, 1010
Wien.

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses fĂŒr das am 31.12.2013 endende
GeschĂ€ftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses fĂŒr das am
31.12.2013 endende GeschÀftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichtes, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung sowie des
Aufsichtsratsberichtes fĂŒr das am 31.12.2013 endende GeschĂ€ftsjahr;

2. Beschlussfassung ĂŒber die Gewinnverwendung fĂŒr das am 31.12.2013 endende
GeschÀftsjahr;

3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes fĂŒr das
am 31.12.2013 endende GeschÀftsjahr;

4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates fĂŒr
das am 31.12.2013 endende GeschÀftsjahr;

5. Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss fĂŒr das am
31.12.2014 endende GeschÀftsjahr;

6. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung des Aufsichtsrates fĂŒr das am
31.12.2013 endende GeschÀftsjahr;

7. Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung, insbesondere zur
Bereinigung und Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, in §
5 Punkt 5.2 (Entfall des Wortes "Euro" im ersten Satz), Punkt 5.4




(Berichtigung des Wortes "lautend" in "lauten") und Punkt 5.6 (Entfall des
Wortes "Zwischenscheine", Änderung des zweiten und Entfall des dritten
Satzes) sowie in § 16 Punkt 16.3 (gÀnzlicher Entfall; Punkt 16.4 wird zu
16.3).

Unterlagen: Folgende Unterlagen sind spÀtestens am 23. Mai 2014 auf
der Internetseite der C.A.T. oil AG unter www.catoilag.com unter
Investor Relations abrufbar:

- Einladung und Tagesordnung (Einberufung);
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes;
- BeschlussvorschlÀge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 2.-7.;
- Jahresabschluss fĂŒr das am 31.12.2013 endende GeschĂ€ftsjahr samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht;
- Konzernabschluss fĂŒr das am 31.12.2013 endende GeschĂ€ftsjahr samt
Konzernlagebericht;
- Aufsichtsratsbericht fĂŒr das am 31.12.2013 endende GeschĂ€ftsjahr;
- Formular fĂŒr Erteilung und Widerruf einer Vollmacht;
- Neue Satzung in Mark-up Version.

Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft
zugÀnglich.

Hinweis zu den Rechten der AktionÀre:

Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)

AktionÀre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt BegrĂŒndung beiliegen. Die Antragsteller mĂŒssen ihren
Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt bei depotverwahrten
Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG. Sie muss vom
depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter
als sieben Tage sein und es muss bestÀtigt werden, dass die
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Zum erforderlichen Inhalt der
DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Antrag zur Aufnahme eines
weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt
obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (DepotbestÀtigung)
spÀtestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit
spÀtestens am 23. Mai 2014, per Post oder Boten an ihre
GeschĂ€ftsanschrift KĂ€rntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang ĂŒber
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im
Text angeben) zugehen.

BeschlussvorschlÀge von AktionÀren (§ 110 AktG)

AktionÀre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(daher durch ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise
mit Nennung der Person des ErklÀrenden und Erkennbarmachung
des Abschlusses der ErklÀrung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder auf andere Weise) VorschlÀge zur
Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge
zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, der
anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.catoilag.com) zugÀnglich (bekannt) gemacht werden.
Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
hat an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen
Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser ErklĂ€rung
hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle
UmstĂ€nde darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden
könnten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG. Sie muss
vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die DepotbestÀtigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein.
Zum erforderlichen Inhalt der DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt
obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (DepotbestÀtigung) spÀtestens am
siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit
spÀtestens am 3. Juni 2014, per Post oder Boten an ihrer
GeschĂ€ftsanschrift KĂ€rntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang ĂŒber
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter
der Nummer +43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder
PDF Format per E-Mail unter anmeldung.catoil(at)hauptversammlung.at
oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.

Antragsrecht von AktionÀren in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

Jeder AktionÀr ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt AntrÀge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedĂŒrfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat;

diesbezĂŒglich siehe auch die AusfĂŒhrungen zu § 110 AktG oben).
Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ
als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss
gefasst werden. Zur Beschlussfassung

ĂŒber den in der Versammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer
Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner
Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag von AktionĂ€ren, der gemĂ€ĂŸ § 110
AktG bekannt gemacht wurde, (siehe oben) ist nur dann abzustimmen, wenn er in
der Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschÀftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
- sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufĂŒgen, oder
- ihre Erteilung strafbar wÀre.

Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 3. Juni 2014,
24 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags AktionÀr
ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten
Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG. Sie
muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die DepotbestÀtigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlicher Code;
- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN:
AT0000A00Y78;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
- den Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der

Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 3. Juni 2014, 24 Uhr MESZ (Ortszeit Wien),
beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 4. Juni 2014 ausgestellt
werden! Die DepotbestÀtigung wird in deutscher oder englischer
Sprache entgegengenommen. Die DepotbestÀtigung bedarf der
Schriftform (Unterschrift, firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung) und muss der
Gesellschaft spÀtestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spÀtestens am 10. Juni 2014, an die
GeschÀftsanschrift der Gesellschaft KÀrntner Ring 11-13, A-1010 Wien
(Zugang ĂŒber Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder
Boten, per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062, als
eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter
anmeldung.catoil(at)hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)
zugehen.

Bestellung eines Vertreters

GemĂ€ĂŸ § 113 AktG hat jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natĂŒrliche
oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter
nimmt im Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teil und
hat dieselben Rechte wie der AktionÀr, den er vertritt. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und
der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre GeschÀftsanschrift
KĂ€rntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang ĂŒber Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF
Format per E-Mail unter anmeldung.catoil(at)hauptversammlung.at
ĂŒbermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ §
114 AktG zurĂŒckbehalten. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an
die vorgenannte Anschrift, Telefax- Nummer oder als eingescannter
Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte E-Mail Adresse
vorzunehmen. Ein Formular fĂŒr die Erteilung und den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.catoilag.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei
depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des
AktionĂ€rs der Name des depotfĂŒhrenden Kreditinstituts sowie die
Depotnummer anzugeben. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses
zusÀtzlich zur DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung ĂŒbergeben wird, hat die
Vollmacht der Gesellschaft bis spÀtestens 12. Juni 2014 zuzugehen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt
in 48.850.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede StĂŒckaktie
gewÀhrt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte betrÀgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung somit 48.850.000 Stimmrechte.

Wien, im Mai 2014
Der Vorstand

RĂŒckfragehinweis:
Thomas Krammer Tel: +49(0)69-92037-183 Email: thomas.krammer(at)fticonsulting.com
Steffi Fahjen Tel: +49(0)69-92037-115 Email: steffi.fahjen(at)fticonsulting.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: C.A.T. oil AG
KĂ€rntner Ring 11-13
A-1010 Wien
Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email: ir(at)catoilag.com
WWW: http://www.catoilag.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  ProteinSimple reicht RegistrierungserklĂ€rung fĂŒr vorgeschlagenen Börsengang ein EANS-Hauptversammlung: Wiener Privatbank SE / Einladung zur Hauptversammlung
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.05.2014 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1053607
Anzahl Zeichen: 16182

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Börse & Aktien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

C.A.T. oil AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemĂ€ĂŸ TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemĂ€ĂŸ der DSGVO).


Alle Meldungen von C.A.T. oil AG