Verbraucher sollten negative Einträge selbst überprüfen
(PresseBox) - Beim Abschluss von DSL-Verträgen, aber auch beim Online-Einkauf sowie anderen Rechtsgeschäften kommen Verbraucher kaum daran vorbei, dass ihre Kreditwürdigkeit geprüft wird. Sogenannte Datenauskunfteien, wie etwa die Schufa, ermöglichen Unternehmen die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden. Die Provider erhalten einen Scoring-Wert, der anhand von gesammelten Erfahrungen und Daten - wie bisheriges Zahlungsverhalten und Schuldverzeichnisse - ermittelt wird. Dieser Wert gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit welcher Zuverlässigkeit ein Kunde seine Rechnungen zukünftig bezahlt. "Ungünstige Einträge bei Auskunfteien entstehen beispielsweise durch zuvor nicht vertragsgemäß erfüllte Verpflichtungen, wie etwa nicht bezahlte Rechnungen. Aber auch Daten zur persönlichen Lebenssituation, zum Beispiel die Wohngegend, werden bei den Auskunfteien gespeichert und können je nach Unternehmen in eine Kundenbewertung einfließen", sagt Thorsten Neuhetzki vom Onlinemagazin teltarif.de.
Wenn ein Kunde abgelehnt wird, geben Provider ihm oftmals keine konkrete Begründung. Die zuständigen Mitarbeiter sehen in ihren Systemen auch oft nur ein "ja" oder "nein". Stellt sich heraus, dass es an einem negativen Eintrag bei einer Auskunftei liegt, ist es empfehlenswert, sich über die dort gespeicherten Daten zu informieren. Jeder Verbraucher hat einen Anspruch auf eine solche Selbstauskunft. Diese muss seit 2010 einmal pro Jahr kostenlos möglich sein. Wer dabei auf falsche Einträge stößt, hat zudem das Recht, diese korrigieren zu lassen. "Welche Datenauskunfteien beim jeweiligen Vertragsabschluss die persönlichen Daten speichern und auswerten, finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)", sagt Neuhetzki.
Bei welchen Auskunfteien die Provider anfragen, kann variieren. Einige beziehen die Daten nur von einzelnen Unternehmen und greifen zusätzlich auf eigene Kundendaten zurück und andere arbeiten mit mehreren Wirtschaftsauskunfteien zusammen. Wenn bei einem Kunden ein negativer Eintrag gefunden wurde, bieten manche Provider gegen Kaution trotzdem einen Anschluss - andere wiederum bieten keine Alternativen und der Kunde hat das Nachsehen. "Teilweise sind die Informationen der Auskunfteien aber fehlerhaft und unvollständig und sollten korrigiert werden. Dazu ist es ratsam, generell Schriftstücke aufzubewahren, die die Beendigung eines Vertragsverhältnisses belegen", rät Neuhetzki.
Konkrete Informationen, wie die einzelnen Provider vorgehen, lesen Sie hier: http://www.teltarif.de/dsl-trotz-schufa