(ots) - Wer schon einmal längere Zeit arbeitslos war,
kennt das: Lebenspläne geraten ins Wanken - immer wieder stellt sich
die Frage, wo noch gespart werden kann. Dabei ist es für Empfänger
von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Hartz IV (ALG II) besonders
wichtig, sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Wie das trotz
Minimalbudget gelingen kann, erklärt CosmosDirekt.
Trotz guter wirtschaftlicher Lage waren im April dieses Jahres
rund 2,9 Millionen Menschen in Deutschland ohne Arbeit. (1) Die
Betroffenen stellt das vor persönliche und finanzielle
Herausforderungen - und vor existenzielle Fragen: Wie kann ich
laufende Kosten decken? Wie werde ich meine Familie weiter versorgen?
Schaffe ich es, meine Wohnung zu halten? Beiträge für
Versicherungsschutz und Altersvorsorge können da zur Last fürs
Portemonnaie werden. CosmosDirekt-Versicherungsexperte Michael
Greifenberg erklärt, wie Betroffene ihre Absicherung für heute und
fürs Alter so optimieren können, dass sie auch im Fall einer
Arbeitslosigkeit bestehen bleiben kann.
A. Arbeitslosengeld - was ist nun zu beachten?
Wer seinen Job verliert und in den fünf Jahren davor insgesamt
zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält volle zwölf
Monate Arbeitslosengeld (ALG I). Arbeitnehmer ab einem Alter von 50
Jahren haben einen längeren Anspruch. Trotzdem ist mit erheblichen
finanziellen Einbußen zu rechnen.
Tipp 1: Bestandsaufnahme machen
"Jeder Arbeitslose sollte sich direkt einen Überblick über
bestehende Verträge verschaffen, um kurzfristig entscheiden zu
können: Welchen Versicherungsschutz brauche ich weiterhin - wo kann
ich sparen", rät Greifenberg. Wichtig für die Bestandsaufnahme ist,
möglichst früh zu wissen, wie viel Arbeitslosengeld zu erwarten ist.
Unter www.pub.arbeitsamt.de/alt.html stellt die Arbeitsagentur ein
Programm zur Verfügung, mit dem sich Arbeitslose einfach und schnell
einen ersten Orientierungswert des Arbeitslosengeldes selbst
ermitteln können.
Tipp 2: Beiträge überprüfen
Die private Haftpflichtversicherung und der
Berufsunfähigkeitsschutz sind auch bei Arbeitslosigkeit
unentbehrlich. Diese Policen sollten kein Opfer von Sparmaßnahmen
werden. Wer dennoch kündigen will, sollte gerade beim
Berufsunfähigkeitsschutz die Folgen genau abwägen: Ein späterer
Neuabschluss wird wegen des höheren Alters und möglicher Erkrankungen
in jedem Fall teurer.
Auch die private Altersvorsorge sollten Betroffene nicht
vorschnell kündigen. Greifenberg empfiehlt ALG-I-Empfängern, mit dem
Versicherer zu besprechen, ob eine vorübergehende Beitragsreduzierung
oder eine Beitragsfreistellung möglich ist. "Vorsicht: Je nach
Vertragsbeginn gelten gesetzliche Fristen, wann das ursprüngliche
Beitragsniveau wieder erreicht sein muss. Sonst können
Steuervergünstigungen verloren gehen", warnt der CosmosDirekt
Experte. Davon betroffen sind insbesondere vor 2005 abgeschlossene
Altersvorsorgeverträge, bei denen noch eine steuerfreie
Kapitalauszahlung möglich ist.
B. Hartz IV - was ist jetzt wichtig?
Wer länger arbeitslos ist, muss unter Umständen Arbeitslosengeld
II - genannt Hartz IV - beantragen. Das ändert die finanzielle
Situation grundlegend: Die Höhe der Grundsicherung liegt aktuell für
Alleinstehende bei 391 Euro im Monat, zuzüglich Übernahme der
angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. (2)
Tipp 1: Vermögen vor Anrechnung schützen
Bevor der Staat einem arbeitslosen Bürger Hartz IV zahlt, müssen
die eigenen finanziellen Reserven genutzt werden - dazu gehört auch
privates Altersvorsorgevermögen wie Spareinlagen oder Kapitallebens-
und Rentenversicherungen. Allerdings gewährt der Gesetzgeber ein
"Schonvermögen". Pro Lebensjahr können maximal 750 Euro für die
Altersvorsorge vor der Anrechnung geschützt werden. "Dieses
'Schonvermögen' muss mit dem Versicherer vereinbart werden, bevor
Hartz IV beantragt wird", betont Greifenberg, Von CosmosDirekt.
Darüber hinaus gewährt der Gesetzgeber weitere Ausnahmen: "Zu den
Hartz-IV-sicheren Vorsorgeverträgen zählen die Riester-Rente, die
Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - und die betriebliche
Altersvorsorge", erklärt CosmosDirekt-Experte Greifenberg.
"Voraussetzung für den Vermögensschutz ist, dass das
Altersvorsorgevermögen nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt wird."
Tipp 2: Versicherungsbeiträge reduzieren oder stunden
Michael Greifenberg empfiehlt, bestehende Haftpflicht- und
Berufsunfähigkeitsversicherungen trotz Minimalbudget nicht zu
kündigen. "Sprechen Sie mit ihrem Versicherer: Je nach Tarif lassen
sich Beitragszahlungen gegen eine Verringerung des Schutzes
reduzieren." Auch Beiträge später zu zahlen, sei bei einigen
Versicherern möglich, so der Experte.
(1) Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit:
http://ots.de/EZNwJ
(2) Pressemitteilung der Bundesregierung vom 13. Oktober 2013:
http://ots.de/xP5x4
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-arbeitslosigkeit
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