Eigentum verpflichtet – Die Verwaltung von Wohneigentum, ein Wirtschaftsplan pro Jahr - von Norbert Schock, Quadra Invest GmbH in Berlin
(firmenpresse) - Im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen führt die Quadra Invest GmbH, Ahornalle 8, 14050 Berlin Präsenzseminare zu Themen rund um Immobilien, Eigentumswohnungen, Erwerb von Grundstücken, Kosten und Verwaltung durch. Die Unternehmensphilosophie um fasst Qualität-Preis-Nachhaltigkeit-Betreuung, dies wird von Geschäftsführer Norbert Schock und sein Quadra Mitarbeiterteam vertrauensvoll und partnerschaftlich für den Endkunden erarbeiten.
Gemeinschaftliches Eigentum – Regelung im Wohneigentumsgesetz
Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt unter anderem vor, dass die für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums die Wohneigentümer gemeinsam zuständig sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschlossen wurde. Ausführendes Organ ist der Verwalter, dem manchmal noch ein Beirat der Eigentümer zur Seite steht. Die Aufgabe des Verwalters ist es, sich darum zu kümmern, dass das Gebäude und die dazugehörigen Anlagen ordnungsgemäß instand gehalten werden und eine auszureichende finanzielle Rücklage angesammelt wird. Zu dem Zweck ist der Verwalter verpflichtet den jährlichen Wirtschaftsplan zu erstellen. Im Wirtschaftsplan sollten die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums aufgelistet sein und die Höhe der Rücklagenbeiträge sowie die Anteile festgeschrieben werden, mit denen sich die einzelnen Eigentümer an den jeweiligen anfallenden Lasten und Kosten beteiligen müssen.
Dazu werden praxisnahe Beispiele zum besseren Verständnis vom Immobilienfachmann Herr Norbert Schock der Quadra Invest GmbH erläutert und diskutiert. Beim gemeinschaftlichen Eigentum, der Verwaltung, der Pflege und Nutzung wird immer wieder die Frage nach der Aufteilung und Zugehörigkeit kritisch diskutiert, wenn es um die Umlage der Lasten und Kosten geht.
Die Eigentumswohnung – Wem gehört was?
Norbert Schock hierzu: „Im Grundbuch ist eingetragen, wie das Areal einer Wohnanlage aus mehreren Eigentumswohnungen zwischen den einzelnen Eigentümern und der Eigentümergemeinschaft aufgeteilt ist. Diese anteilige Aufgliederung der gesamten Räume und Flächen kann nur unter Mitwirkung eines Notars verändert werden.“
Zu dem gemeinschaftlichen Eigentum, an dem der einzelne Eigentümer einen bestimmten Miteigentumsanteil erwirbt, gehören das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht direkt zur Wohnung zählen. Das sind beispielsweise der Fahrstuhl, das Treppenhaus, die gemeinschaftliche Waschküche, eine Tiefgarage, ein Kinderspielplatz und die Dachantenne.
Norbert Schock erläutert, dass Entscheidungen, die sich auf das gemeinschaftliche Eigentum beziehen, in der Regel von allen Eigentümern in der Eigentümerversammlung gemeinsam getroffen werden müssen. Das Eigentum, das dem Einzelnen gehört, die jeweilige Wohnung also, nennt man Sondereigentum. Hier sozusagen in den eigenen vier Wänden ist der Eigentümer tatsächlich sein eigener Herr. Was zum Sondereigentum gezählt wird, ist genau festgelegt. So gehören beispielsweise dazu:
- der Innenputz und die nicht tragenden leichten Trennwände,
- die Innenseite der Fenster mit den nach hinten gerichteten Beschlägen und der Innenanstrich, nicht jedoch die Außenseite der Fenster und das Glas,
- der Fußbodenbelag mit dem Estrich,
- die Heizkörper mit Zuleitungen, nicht jedoch die Steigstränge,
- die Innenseite der Wohneingangstür,
- die Innenflächen von Balkonen und Loggien bis zur Brüstungshöhe, nicht jedoch die Bodenabdichtungen.
Regelmäßige Eigentümerversammlungen mit fairem Austausch, einbringen von Kritik und Diskussionen zur Lösungsfindung von Problemen, erleichtern die Arbeit des Verwalters und fördern das gemeinschaftliche Zusammenleben unter einem Dach. Mitarbeiter, Verwalter und Norbert Schock berichten von Begebenheiten und Erfahrungen aus der täglichen Praxis. Langjährige Erfahrungen bestätigen immer wieder das Unstimmigkeiten und Konflikte durch Gespräche, Eigentümerversammlungen und zeitnahes Handeln behoben und zur Lösung gebracht werden konnten.
V.i.S.d.P.:
Norbert Schock
Quadra Invest GmbH
Das Unternehmen Quadra Invest GmbH mit Sitz in Berlin ist erfolgreich in der Immobilienbranche tätig. Die Quadra Gruppe entwickelt und vertreibt innovative und zielgruppengerechte Immobilien und steht für Erfahrung, Beständigkeit und wirtschaftliche Solidität. Der Erfolg der Quadra Gruppe liegt im Zusammenspiel der Kompetenzen der unterschiedlichen Unternehmensbereiche zur Optimierung der Investments und in der gezielten und umfassenden Betreuung der Kunden, angefangen von der Markt- und Objektanalyse über Planung und Konzeption bis hin zur Vermarktung und zum Management der Immobilie. Weitere Informationen unter www.quadrainvest.de