PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur Hauptversammlung (mit Dokume

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur
Hauptversammlung (mit Dokument)

ID: 1054771

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

an die AktionÀre und Inhaber von Partizipationsscheinen

fĂŒr die am Mittwoch, den 4. Juni 2014, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m

A. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2013, des
Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats ĂŒber das
GeschÀftsjahr 2013 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands.

2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2013.

4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013.

5. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013.

6. Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und
Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015.

7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

8. Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der ErmĂ€chtigung des Vorstands gemĂ€ĂŸ
§ 169 AktG (genehmigtes Kapital) und die ErmĂ€chtigung fĂŒr ein neues genehmigtes
Kapital gegen Bar- und/oder Sacheinlage und zum Ausschluss des Bezugsrechts und




die entsprechende SatzungsÀnderung.


9. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG fĂŒr die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 % des jeweiligen
Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und gegebenenfalls einzuziehen. Die
ErmÀchtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren TeilbetrÀgen durch
die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder fĂŒr deren Rechnung durch
Dritte ausgeĂŒbt werden. Der Vorstand wird weiters ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats fĂŒr die VerĂ€ußerung der eigenen Aktien eine andere Art als ĂŒber
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts
der AktionĂ€re zu beschließen. Diese ErmĂ€chtigung ersetzt die in der
Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 beschlossene ErmÀchtigung zum Erwerb eigener
Aktien gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1 Z 8 AktG.

10. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels fĂŒr die
Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 5 %
des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Diese ErmÀchtigung
kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren TeilbetrÀgen durch die
Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder fĂŒr deren Rechnung durch
Dritte ausgeĂŒbt werden. Diese ErmĂ€chtigung ersetzt die in der Hauptversammlung
vom 20. Juni 2012 beschlossene ErmÀchtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck
des Wertpapierhandels.

11. Beschlussfassung ĂŒber die Änderungen der Satzung in § 2 und §
15.

B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spÀtestens ab 14. Mai 2014 wÀhrend der
GeschÀftszeiten zur Einsicht der AktionÀre und der Inhaber von
Partizipationsscheinen in den GeschÀftsrÀumen am Sitz der Raiffeisen
Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, auf:

- Jahresabschluss 2013 samt Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht 2013,
- Konzernabschluss 2013 samt Konzernlagebericht,
- Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013,
- BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2 -11,
- ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
- Bericht des Vorstands ĂŒber den Bezugsrechtsausschluss zu
Tagesordnungspunkt 8 (§ 153 Abs 4 AktG iVm §§ 169 und 170 Abs 2 AktG),
- Bericht des Vorstands ĂŒber den Bezugsrechtsausschluss zu
Tagesordnungspunkt 9,
- SatzungsgegenĂŒberstellung der unter Tagesordnungspunkten 8 und 11
vorgeschlagenen Änderungen.

Diese Unterlagen sowie der vollstÀndige Text dieser Einberufung und
das Formular fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemĂ€ĂŸ
§ 114 AktG sind spĂ€testens ab 14. Mai 2014 außerdem im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugÀnglich und werden
auch in der Hauptversammlung aufliegen.

C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemĂ€ĂŸ § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, das ist Sonntag, der 25. Mai 2014, 24.00 Uhr,
Wiener Zeit (MESZ) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionÀr
(oder Inhaber von Partizipationsscheinen - siehe Abschnitt E. unten)
ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 30. Mai 2014
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen (nÀher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der
DepotbestÀtigung unten):

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei die DepotbestÀtigung
als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist,
per SWIFT RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt bei
Aktien ISIN AT0000606306 bzw. bei Partizipationsscheinen ISIN AT0000A0D915,
AT0000A0D907, AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8,
AT0000A0D8V0, AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21 im Text angeben, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien

DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN
(AT0000606306),
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrĂŒckliche BestĂ€tigung, dass sich die DepotbestĂ€tigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist Sonntag, der 25. Mai 2014, 24.00 Uhr,
Wiener Zeit (MESZ), bezieht.

Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung.

D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Antrag auf ErgÀnzung der Tagesordnung

AktionÀre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich
unten), können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift
erforderlich) spÀtestens am 14. Mai 2014 der Gesellschaft an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Zum Nachweis der AktionÀrseigenschaft ist die Vorlage einer
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, in der bestĂ€tigt
wird, dass die antragstellenden AktionÀre (5 % des Grundkapitals)
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren
AktionÀren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich die
DepotbestÀtigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen.

BeschlussvorschlÀge

AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass
diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre,
der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spÀtestens am 23. Mai 2014
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per
E-Mail an anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen
als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen
ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer -
Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien,
zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden
BegrĂŒndung die ErklĂ€rungen der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs
2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie alle UmstÀnde darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begrĂŒnden könnten sowie ihre Verbundenheit mit den
rechtlichen Werten zu erklÀren. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch)
in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes zur AusĂŒbung dieses
AktionĂ€rsrechts ist die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a
AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren AktionÀren, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren DepotbestĂ€tigungen ĂŒber
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird
auf die AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen,
oder ihre Erteilung strafbar wÀre.

Weitergehende Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re nach den §§
109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugÀnglich.

E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN

Inhaber von Partizipationsscheinen ("Raiffeisen-Partizipationskapital
2008/2009") haben gemĂ€ĂŸ § 26a Abs 5 BWG das Recht, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und gemĂ€ĂŸ § 118 AktG AuskĂŒnfte zu
begehren. Es ist ihnen auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen,
oder ihre Erteilung strafbar wÀre.

Weitere Rechte, insbesondere Stimmrechte, stehen den Inhabern von
Partizipationsscheinen nicht zu.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich
fĂŒr die Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser
Partizipationsscheine am 25. Mai 2014, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ)
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Inhaber von Partizipationsscheinen
ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die fĂŒr AktionĂ€re unter
Abschnitt C. dargestellten maßgeblichen Regelungen zur
DepotbestĂ€tigung; eine schriftliche BestĂ€tigung des depotfĂŒhrenden
Kreditinstituts hinsichtlich der Partizipationsscheine muss der
Gesellschaft spĂ€testens am 30. Mai 2014 ausschließlich unter einer
der oben genannten Adressen (Abschnitt C. unter "Nachweis des
Anteilsbesitzes") zugehen. FĂŒr den Inhalt der BestĂ€tigung ĂŒber den
Nachweis des Besitzes der Partizipationsscheine gilt das oben unter
Abschnitt C. zur DepotbestĂ€tigung AusgefĂŒhrte sinngemĂ€ĂŸ:

- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
- Angaben ĂŒber den Inhaber von Partizipationsscheinen: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben ĂŒber die Partizipationsscheine: Anzahl der Partizipationsscheine
des Inhabers von Partizipationsscheinen, ISIN (AT0000A0D915, AT0000A0D907,
AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8, AT0000A0D8V0,
AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21),
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrĂŒckliche BestĂ€tigung, dass sich die DepotbestĂ€tigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 25. Mai 2014, 24.00 Uhr Wiener
Zeit, (MESZ) bezieht.

F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der AktionÀr hat, den er vertritt. Ebenso können sich Inhaber von
Partizipationsscheinen hinsichtlich ihres Rechts auf Teilnahme an der
Hauptversammlung und ihres Auskunftsrechts durch einen
BevollmÀchtigten vertreten lassen.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können. Hat der AktionÀr
seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es,
wenn dieses zusÀtzlich zur DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. FĂŒr die Übermittlung dieser
ErklĂ€rung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemĂ€ĂŸ.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich ĂŒbergeben wird, hat die Vollmacht spĂ€testens
am 2. Juni 2014 an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft
einzulangen:

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt bei
Aktien ISIN AT0000606306 bzw. bei Partizipationsscheinen ISIN AT0000A0D915,
AT0000A0D907, AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8,
AT0000A0D8V0, AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21 im Text angeben, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien

Als besonderer Service steht den AktionÀren (nicht jedoch den
Inhabern von Partizipationsscheinen) ein Vertreter des
Interessenverbandes fĂŒr Anleger, IVA, FeldmĂŒhlgasse 22, A-1130 Wien,
als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die StimmrechtsausĂŒbung auf
der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap(at)iva.or.at. Auch bei BevollmÀchtigung des unabhÀngigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben
beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. AllfÀllige Weisungen sind
direkt dem IVA bekannt zu geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular
der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den
Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in
292.979.038 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(StĂŒckaktien) zerlegt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 2. Mai 2014) 557.295 eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien
unterliegen einem Stimmverbot.

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt
zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 2. Mai 2014) 292.421.743. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweises
(FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).

Die Gesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den
Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt F. angegebenen Adressen)
gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mitbringen.

Wien, im Mai 2014

Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG

AnhÀnge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/xXHna9QB

RĂŒckfragehinweis:
Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretaritat
Raiffeisen Bank International AG

gregor.hoepler(at)rbinternational.com
Tel.: +431 717 07 3449

Ende der Mitteilung euro adhoc
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AnhÀnge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/xXHna9QB


Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir(at)rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch


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Datum: 06.05.2014 - 09:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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