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Neu: Der Partner-Pass - die kleine Patientenverfügung für die Geldbörse

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Neu: Der Partner-Pass - die kleine Patientenverfügung für die Geldbörse

(firmenpresse) - (NL/7742602341) Regensburg Jeder sollte eine Patientenverfügung besitzen, ist die Empfehlung der Ärzte, von Sozialverbänden, Versicherungen. Mit einer Patientenverfügung kann man im Notfall wichtige Entscheidungsbefugnisse auf eine Person des Vertrauens übertragen. Das Problem: Niemand hat diese wichtigen Dokumente für den Fall des Falles immer dabei. Zudem haben viele Menschen, besonders junge, keine Patientenverfügung, weil sie sich nicht gerne mit extremen Aussagen wie lebensverlängernde Maßnahmen oder Einweisung ins Heim, bzw. Bestellung eines Betreuers befassen wollen. Sie möchten in einer Notsituation lediglich ihren Partner im Krankenhaus besuchen und mit dem Arzt über dessen Zustand sprechen. Der Partner-Pass bietet hier einen sinnvollen Kompromiss. 8.000 Deutsche besitzen diese kleine Patientenverfügung im Geldbörsenformat bereits. Vom Berliner Gesundheitssenator und auch von der Bayerischen Polizeigewerkschaft wird der auf reißfestem Dokumentenpapier gedruckte Ausweis empfohlen.


Anfangs zeigten hauptsächlich unverheiratete Paare das größte Interesse am Partner-Pass, sagt der Erfinder des Kompaktdokuments, der Regensburger Ingenieur Wolfgang Kerscher. Aber zunehmend erkennen auch Ehepaare und Alleinlebende Wert und Sinn der leicht in der Geldbörse deponierbaren Willensbekundung.

Mit dem Partner-Pass können sich volljährige Personen im Notfall bei Geschäften des täglichen Lebens oder auch bei längerer Abwesenheit wie z.B. im Urlaub gegenseitig unbürokratisch und schnell helfen. Auch das jederzeitige Besuchsrecht im Krankenhaus und ärztliche Informationen kann man damit erhalten. Die Wirkung des Dokuments reicht bis hin zur Einwilligung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht. Der Partner-Pass sagt klar aus: Ich habe eine Vertrauensperson, der ich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmte Rechte übertragen habe. Ich habe mit vielen Menschen gesprochen. Viele, besonders junge Leute, haben keine Patientenverfügung, weil diese ihnen zu weitreichend ist. Ihnen genügt, wenn ihr Partner sie im Notfall im Krankenhaus besuchen darf und der Arzt Auskunft über den Gesundheitszustand erteilen darf.





Auch für Ehepaare wichtig!
Auch für verheiratete Paare macht das kleine Dokument Sinn. Was kaum bekannt ist: Laut BGB gilt die Schweigepflicht für Ärzte und Krankenhauspersonal generell auch bei Ehepaaren, wenn keine schriftliche Aufhebung derselben vorhanden ist.

So einfach funktioniert der Partner-Pass: Jeder der beiden Partner füllt einen Pass aus. Mit der gegenseitigen Unterschrift sowie Personalausweisnummern und einem gemeinsamen Passfoto beider Personen ist der Partner-Pass zehn Jahre gültig. Der Partner-Pass benötigt keine weitere Beglaubigung und kann jederzeit auch einseitig widerrufen werden; wird ein Pass vernichtet, so ist der zweite ebenfalls wertlos.

Unabhängig vom Partner-Pass kann jeder Einzelne zusätzlich eine umfassendere Patientenverfügung für sich selbst besitzen oder erstellen. Für viele Lebensbereiche erfüllt der Partner-Pass in Geldbörsengröße jedoch den gewünschten Zweck. Deswegen empfehlen ihn auch sowohl der Berliner Gesundheitssenator als auch die Bayerische Polizeigewerkschaft.

Weitere Informationen und Möglichkeit zur Bestellung des Partnerpasses gibt es im Internet unter www.partner-pass.de oder Ruf: 0941-71445

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Datum: 07.05.2014 - 14:40 Uhr
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