PresseKat - PROKON Insolvenz: Termine, Fristen - Was Anleger jetzt beachten müssen

PROKON Insolvenz: Termine, Fristen - Was Anleger jetzt beachten müssen

ID: 1056774

Hilfe für Anleger der Prokon

(firmenpresse) - Im Fall PROKON wurden ein neues Kapitel aufgeschlagen: Am 01.05.2014 wurde das Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet. Für die Genussschein-Anleger bedeutet dies, dass sie nun an einem Insolvenzverfahren teilnehmen werden. Für die betroffenen Anleger besonders interessant natürlich die Frage, um was sie sich konkret kümmern müssen.

In erster Linie sollten die PROKON-Anleger darauf achten, dass sie bestimmte Fristen im Auge behalten. So müssen die Forderungen müssen bis zum 15.09.2014 angemeldet sein. Doch warum müssen Anleger sich überhaupt hierum kümmern? Betrifft die Forderungsanmeldung alle Anleger oder nur bestimmte Gruppen? Der Eintritt in das Insolvenzverfahren bewirkt, dass aus den Anlegern Insolvenzgläubiger werden. Die Gläubiger eines insolventen Unternehmens müssen ihre Forderungen anmelden, um diese in das Insolvenzverfahren einzubringen. Ohne Anmeldung bleibt eine Forderung im Verfahren außen vor und kann nicht beglichen werden.

Weiterhin müssen die PROKON-Anleger beachten, dass sie auch solche Forderungen anmelden müssen, die eigentlich noch gar nicht fällig sind. Der Grund hierfür ist die gesetzliche Bestimmung, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig werden (§ 41 der Insolvenzordnung). Daher betrifft die Forderungsanmeldung zum Beispiel auch PROKON-Genussrechte, die erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden.

Und es gibt auch noch weitere Termin, welche die Anleger sich vormerken sollten. Am 22.07.2014 wird eine Gläubigerversammlung durchgeführt. Hierbei können bzw. sollen Beschlüsse gefasst werden, die den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens beeinflussen.

Anleger, die bei dem nun anstehenden Insolvenzverfahren Unterstützung wünschen, sollten sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig; Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.





Kostenloser Beitritt zur Schutzgemeinschaft ist hier möglich:

www.PROKON-schutzgemeinschaft.de (http://www.PROKON-schutzgemeinschaft.de)

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus zwei Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
07821/9237680
http://www.dr-stoll-kollegen.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Schaeffler schließt 3,5 Milliarden Euro Refinanzierung erfolgreich ab Mit Betrieblicher Altersvorsorge erfolgreich Fachkräfte binden
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.05.2014 - 18:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1056774
Anzahl Zeichen: 2580

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Ralf Stoll
Stadt:

Lahr


Telefon: 07821/9237680

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"PROKON Insolvenz: Termine, Fristen - Was Anleger jetzt beachten müssen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Stoll&Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

PROKON Insolvenz - Interessengemeinschaft für Anleger ...

Der 01.05.2014 ist ein wichtiger Meilenstein im Fall PROKON: Nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH eröffnet wurde, müssen sich die betroffenen Anleger mit dem weiteren Ablauf des Verfahrens befasse ...

PROKON Insolvenz - Was Anleger jetzt tun müssen! ...

Die Turbulenzen rund um den Itzehoer Erneuerbare-Energien-Konzern PROKON herrscht jetzt Gewissheit: PROKON hat bekanntgegeben, dass Insolvenz angemeldet worden sei. Der Fall PROKON durchlief binnen weniger Tage eine wechselvolle Entwicklung. Den ...

Alle Meldungen von Dr. Stoll&Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH