Seit dem 12.06.2012 steht fest, dass europäische Wanderarbeiter in dem Staat, in dem sie als Saisonarbeiter tätig sind, Anspruch auf Kindergeld genießen. Der EuGH hat in seiner Entscheidung 2012 (Az.: C-611/10 und C-612/10) festgehalten, dass der Kindergeldanspruch von Wanderarbeiter aus den europäischen Grundsätzen heraus rechtmäßig ist. Er begründet dies mit dem Recht auf Freizügigkeit und dem damit einhergehenden Recht auf soziale Sicherheit sowie dem Gleichheitsgrundsatz.
(firmenpresse) - Doch auch wenn diese Entscheidung nun fast genau zwei Jahre zurück liegt, so ist die Umsetzung ihrer Konsequenzen mehr als mangelhaft. Der EuGH hat Wanderarbeiter, die in Deutschland tätig waren/sind, deutschen Arbeitnehmern und Selbstständigen gleichgestellt – unter dem europäischen Gedanken auch zurecht. Die deutschen Behörden scheinen diese Entwicklung aber zu verdrängen, frei nach dem Motto, Europa wird nur umgesetzt, wenn Europa uns passt. Die Beantragung von Kindergeld ist ja schon für den deutschen Antragsteller eine Odyssee. Für den europäischen Saisonarbeiter grenzt die unwegsame Irrfahrt aber schon an eine versuchte Vereitelung des Anspruchs durch das behördliche System.
UnionTAX International ein in der Schweiz ansässiges Steuerberatungsbüro, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, europäische Wanderarbeiter auf ihrem steinigen Weg zu ihrem Recht zu unterstützen und zu vertreten. Im Zuge dieser Tätigkeit hat UnionTAX International in Kooperation mit deutschen Anwälten seit der Grundsatzentscheidung des EuGH Kindergeldanträge von über 2000 Mandanten alleine in Deutschland eingereicht. Damit liegen repräsentative und verlässliche Zahlen in Bezug auf die Behördenwillkür und deren Hinhaltetaktiken vor. Allein im Jahr 2012 haben 540 Mandanten das Unternehmen beauftragt. Von diesen Mandanten sind gerade einmal 170 Anträge abschließend beschieden worden. Der Rest wird seit nunmehr fast zwei Jahren in der Schwebe gehalten. Unabhängig davon wurde UnionTAX International seit 2013 in über 1500 weiteren Fällen beauftragt, über die bis heute größtenteils (85%) ebenfalls noch nicht entschieden ist.
Nicht nur dass die zuständigen Familienkassen ein Bild völliger Überforderung an den Tag legen, da eine einheitliche Bearbeitung der Anträge nicht erfolgt, niemand zuständig scheint und das Personal mit der Mammutaufgabe allein gelassen wird. Es scheint zusätzlich, als versuche die deutsche Bürokratie den Ansturm europäischer Wanderarbeiter einfach auszusitzen, in der Hoffnung, dass die Verfahren von selbst abgebrochen werden. Es werden Umstrukturierungen vorgeschoben, Akten von A nach B versendet, bis niemand mehr weiß, wo sie sich befinden und unnötige Anforderungen gestellt, die von Familienkasse zu Familienkasse variieren können und Großteiles jeder Rechtsgrundlage entbehren. Schließlich werden auch keine Ansprechpartner zur Verfügung gestellt. Die einzige Auskunft, die der Antragsteller erhält ist, dass es keine Auskunft gibt. Der Untätigkeitseinspruch und die darauf folgenden Untätigkeitsklage, nach jeweils sechsmonatigem Nichtstun der Familienkasse, sind die einzige Handhabe gegen die Behördenwillkür – ein vergleichsweise stumpfes Schwert.
Daneben ist ein Großteil der Bescheide, die schlussendlich doch erlassen werden, in ebenfalls über 90% schlicht falsch. Wenn im Einspruchsverfahren festgestellt wird, dass ein höherer Betrag hätte festgesetzt werden müssen, dann muss nicht nur das höhere Kindergeld nachbezahlt werden, nein, auch die entstandenen Anwaltskosten müssen von der Kasse getragen werden. Damit erhöht die Familienkasse die Belastung für den Steuerzahler noch, sei es aus Unfähigkeit ein funktionierendes System zu schaffen oder aus der Hoffnung heraus so möglichst viele Antragsteller abzuschrecken. Beide Gründe sind in einem Rechtsstaat, der an der Spitze der europäischen Wirtschaft seht, nicht tragbar.
Fakt ist, dass europäische Wanderarbeiter laut aktueller Rechtslage Anspruch auf Kindergeld haben. Fakt ist auch, dass die deutsche Landwirtschaft ohne die Arbeitskraft der Saisonarbeiter aus dem europäischen Ausland nicht existieren kann. Die Saisonkräfte fördern die deutsche Wirtschaft und arbeiten dabei zu Löhnen und Bedingungen, über die ein deutscher Arbeitsloser nur die Nase rümpft. Dabei verdienen sie für ihre Verhältnisse sicherlich gutes Geld und das Gros der Arbeitgeber sind freilich auch keine Ausbeuter. Es ist daneben aber nur recht und billig, dass jemand, der die Wirtschaft eines Landes mit seiner Arbeitskraft stützt und fördert auch die entsprechenden Sozialleistungen für die Zeit seiner Tätigkeit erhält und dafür nicht über Jahre kämpfen muss.
Europa hat den Anspruch, dass seine Einwohner gleich sind – für das deutsche Behördensystem gilt aber offensichtlich, dass manch einer eben gleicher ist.
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