PresseKat - BITKOM zum EuGH-Urteil zu Suchmaschinen

BITKOM zum EuGH-Urteil zu Suchmaschinen

ID: 1058659

EuGH verschärft Spannungsverhältnis zwischen informationeller Selbstbestimmung und Informationsfreiheit

(PresseBox) - Der Hightech-Verband BITKOM sieht das heutige EuGH-Urteil zum so genannten "Recht auf Vergessen" kritisch. "Das Urteil führt zu mehr Rechtsunsicherheit. Einerseits soll weiterhin die Presse- und Meinungsfreiheit gelten, auch das Recht auf Informationsfreiheit wird groß geschrieben. Andererseits werden diese grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Internet nunmehr durch den EuGH eingeschränkt, indem bestimmte Informationen von Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden dürfen", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Das Urteil erzeugt eine inkonsistente und widersprüchliche Rechtslage." So dürfen auch künftig die Betreiber von Webseiten, wie zum Beispiel Verlage, personenbezogene Informationen gegen den Willen der Betroffenen gemäß den Regeln des Persönlichkeits- und Presserechts veröffentlichen. Gleichzeitig ist es nunmehr den Betreibern von Suchmaschinen in bestimmten Fällen verboten, auf solche Berichte hinzuweisen, wenn die dort genannten Personen dies verlangen.
Im vorliegenden Fall sollte Google in seinen Suchergebnissen den Link zum Online-Archiv einer Zeitung löschen, in der Ende der 90er Jahre über eine Zwangsversteigerung berichtet wurde. Der Kläger wollte verhindern, dass bei der Suche nach seinem Namen dieser Link auftaucht. Die Löschung im Online-Archiv wurde von dem Betreiber der Webseite mit Verweis auf die Pressefreiheit erfolgreich abgelehnt. "Jetzt Suchmaschinen heranzuziehen, um legale Veröffentlichungen zu verstecken und nur noch mit großem Aufwand auffindbar zu machen, ist nicht nachvollziehbar", sagte Rohleder. "Für Online-Medien gelten Meinungs- und Pressefreiheit. Suchmaschinen machen diese Informationen für eine breite Öffentlichkeit auffindbar. Faktisch bedeutet das Urteil eine Einschränkung der Informationsfreiheit für jeden Einzelnen. Das Spannungsverhältnis zwischen informationeller Selbstbestimmung und Informationsfreiheit muss künftig klarer und für alle verständlich geregelt werden."




Rohleder: "Informationsfreiheit bestimmt sich in der digitalen Welt primär danach, inwieweit verfügbare Informationen praktisch auffindbar sind. Dabei sind Suchmaschinen das entscheidende Werkzeug. Es ist eine der wesentlichen Errungenschaften des Internet, Informationen frei zugänglich machen. Das will der EuGH nun teilweise rückgängig machen."
Im Ergebnis führt das Urteil aus Sicht des BITKOM zu großer Rechtsunsicherheit für Suchmaschinenbetreiber. Rohleder: "Die Richter lassen offen, in welchen Fällen Ergebnisse gelöscht werden müssen. Würde man das Urteil konsequent umsetzen, müssten die Suchmaschinenbetreiber auf Anforderung für jeden Link eine Einzelfallprüfung vornehmen, in der verschiedene Interessen wie Persönlichkeitsrecht und Informationsfreiheit abgewogen werden." Das sei nicht umsetzbar.

Der BITKOM vertritt mehr als 2.100 Unternehmen, davon über 1.300 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. 900 Mittelständler, mehr als 200 Start-ups und nahezu alle Global Player werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien und der Netzwirtschaft.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BITKOM vertritt mehr als 2.100 Unternehmen, davon über 1.300 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. 900 Mittelständler, mehr als 200 Start-ups und nahezu alle Global Player werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien und der Netzwirtschaft.



drucken  als PDF  an Freund senden  Datenvolumen im Mobilfunk stärker als erwartet gestiegen blindwerk zahlt Kopfgeld für qualifizierte Fachkräfte
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 13.05.2014 - 15:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1058659
Anzahl Zeichen: 3447

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Internet-Portale



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BITKOM zum EuGH-Urteil zu Suchmaschinen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Smartphone wird zum Haushaltshelfer ...

Waschmaschine, Heizung oder Rollläden einfach mit einem Wisch auf dem Smartphone bedienen ? das könnte schon bald in deutschen Haushalten verbreitet sein, wie eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt. Demnach sage ...

Europäischer ITK-Markt wächst etwas langsamer ...

Umsatz legt in diesem Jahr um 0,7 Prozent auf 686 Milliarden Euro zu Britischer ITK-Markt schrumpft leicht um 0,5 Prozent Weltweite ITK-Umsätze wachsen voraussichtlich um 1,8 Prozent Nach einem starken Umsatzanstieg ...

3D-Druck ermöglicht maßgeschneiderte Produktion ...

Ein selbst entworfenes Smartphone, Ersatzteile für Flugzeugtriebwerke oder sogar menschliche Organe auf Knopfdruck: Was vor einigen Jahren noch wie Science Fiction klang, ist mit innovativen 3D-Druckverfahren heute schon möglich ? und bietet riesi ...

Alle Meldungen von BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.