(ots) -
Ein Kommentar von George Wyrwoll, Sodexo
Nach entsprechenden Ankündigungen durch Finanzminister Schäuble
wurden Hoffnungen wach, die Bundesregierung könne die Problematik der
sogenannten Kalten Progression zügig angehen und den Steuerzahler so
entlasten. Von Kalter Progression spricht man, wenn aufgrund der
Inflation und des Anstiegs der Steuerlast für den Arbeitnehmer von
Gehaltserhöhungen netto nur wenig oder gar nichts übrigbleibt. In
drastischen Fällen kann das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen
durch die Kalte Progression nach einer Gehaltserhöhung sogar
niedriger ausfallen als bisher, zum Beispiel durch den Wechsel in
einen höheren Steuersatz.
Nun zügelte CDU-Generalsekretär Tauber die Erwartungen der
Steuerzahler wieder und gab bekannt, die Bekämpfung der Kalten
Progression habe "keine Priorität". Und selbst wenn sich Wolfgang
Schäuble mit seinen Ankündigungen durchsetzt, so wird es mindestens
2016 werden, ehe der Bürger eine Entlastung im Geldbeutel bemerkt.
Und das bei deutlich steigenden Steuereinnahmen: Die rund 50
Millionen Steuerpflichtigen in Deutschland bescherten Bund und
Ländern 2013 Steuereinnahmen in Höhe von 570,21 Mrd. Euro.*
Aktuelle Schätzungen erwarten Steuermehreinnahmen bis 2018 von 40
Milliarden Euro; allein im laufenden Jahr von 2,7 Milliarden. Welche
Rolle die Kalte Progression dabei spielt, wird bei einem Blick auf
harte Zahlen der Vergangenheit deutlich: in den Jahren 2006 bis 2012
spülte das Phänomen der Kalten Progression dem Staat Einnahmen von 63
Milliarden Euro in die Kassen.**
Der Steuerzahler sollte unterdessen nicht abwarten, bis die
Politik aktiv wird. Es gibt eine Reihe sinnvoller und ganz legaler
Maßnahmen, am Monatsende mehr Netto vom Brutto in der Hand zu haben.
Die Gestaltung des Einkommens gibt gewissen Spielraum, zum Beispiel
indem Sie bei der nächsten Gehaltsverhandlung das Thema der
betrieblichen Sozialleistungen in die Waagschale werfen: Solche
Leistungen sind in gewissem Rahmen steuer- und sozialabgabenfrei. Für
den Arbeitnehmer aber bares Geld wert:
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur 44
Euro-Freigrenze sind Gutschein- und Kartenlösungen im Rahmen der
Freigrenze als Sachbezug zum Grundgehalt lohnsteuer- und
sozialversicherungsfrei. Neben Einkaufsgutscheinen ist hier die
Ausgabe von Tankgutscheinen oder die Übernahme von Jobtickets für den
Öffentlichen Nahverkehr für viele Arbeitnehmer äußerst attraktiv.
Dagegen können Essensgutscheine im Wert von je 6,10 Euro pro Mahlzeit
im Rahmen der arbeitstäglichen Verpflegung sogar in noch höherem
Gesamtwert ausgegeben werden - und das sogar zusätzlich zu den 44
Euro-Gutscheinen.
Der Vorteil gegenüber betrieblichen Leistungen wie Pensionskassen
oder Direktversicherungen liegt auf der Hand: der Arbeitnehmer
profitiert unmittelbar und spürt die Zuwendung in Form von
Gutscheinen direkt im Geldbeutel; ähnlich wie bei Personalrabatten,
die bis zu einem Freibetrag von 1.080 Euro pro Jahr steuer- und
sozialabgabenfrei sind. Aber natürlich gibt es auch noch weitere
Möglichkeiten, selbst für etwas mehr finanziellen Spielraum zu
sorgen: so können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern etwa günstige
Darlehen anbieten - der Zinsvorteil aus einem Darlehen von bis zu
2.600 Euro ist dabei steuer- und abgabenfrei - und auch die
Kinderbetreuung kann steuer- und abgabenfrei bezuschusst werden. Auch
die Urlaubsbeihilfe - bis 156 Euro pro Jahr und Mitarbeiter; bei
Verheirateten und Eltern noch mehr - ist eine gute Möglichkeit, die
Steuerlast etwas zu senken.
Meine Empfehlung für Arbeitnehmer: sprechen Sie mit Ihrem Chef
über die Möglichkeit solcher geldwerten Extras. Sie werden die
finanzielle Entlastung im Alltag deutlich spüren. Und auch für Ihren
Arbeitgeber lohnt sich das Umdenken, denn die oben genannten
Leistungen sind im entsprechenden Rahmen von Sozialabgaben befreit.
* Bundesfinanzministerium
** Institut für Arbeit und Wirtschaft (IAW) Uni Bremen
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