Winterreifenverbot in Italien / Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2014 nicht zulässig
(ots) - Autofahrer, die in den kommenden Tagen noch mit
Winter- oder Ganzjahresreifen in Italien unterwegs sein möchten,
sollten vor der Fahrt den Index ihrer Reifen mit den Eintragungen in
der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) abgleichen. Von
15. Mai 2014 bis 14. Oktober 2014 dürfen bestimmte Winterreifen und
Ganzjahresreifen (jeweils M+S) in Italien nicht mehr genutzt werden.
Betroffen sind Fahrzeuge, die Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen
L, M, N, P und Q montiert haben. Außerdem darf der Index des
aufgezogenen Reifens (ab der Klasse R) nicht unter dem in der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen
Geschwindigkeitsindex liegen. Der Index findet sich als letzter
Buchstabe auf der Bereifung.
Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen Reifen auf italienischen
Straßen unterwegs ist, muss mit Strafen zwischen 419 und 1.682 Euro
rechnen. Zudem kann auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs angeordnet
werden. Generell rät der ADAC, in den Sommermonaten aus
Sicherheitsaspekten auf Sommerreifen zu wechseln.
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E-Mail: katharina.luca(at)adac.de
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Datum: 14.05.2014 - 14:30 Uhr
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