(ots) - Viele Fans werden sich bei der bevorstehenden
Fußball-WM das Feiern im Auto nicht nehmen lassen. Fahrer und
Insassen sollten aber ein paar Dinge beachten. Denn die Regeln der
Straßenverkehrsordnung gelten weiterhin - auch nach einem Sieg der
deutschen Mannschaft.
7 Regeln für fahrende Fußball-Fans:
1. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch während der WM:
Rote Ampeln oder Stoppschilder zu ignorieren, wird für
Korso-Teilnehmer teuer.
2. Der Fahrer des Pkw muss sich an die 0,5 Promille-Grenze halten.
Das kann bei einem Unfall bares Geld wert sein: Selbst wenn der
Betreffende nicht der Verursacher des Crashs war; so kann dem
alkoholisierten Kraftfahrern ein Teilschuld angelastet werden. Dies
kann letztlich dann auch Konsequenzen auf die Höhe der
Entschädigungsleistung haben.
3. Angeschnalltes Jubeln: Auch wenn es schwer fällt - die
Fahrzeuginsassen müssen angeschnallt feiern. Schwere Verletzungen
können auch bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit passieren -
etwa, wenn man sich verbotenerweise weit aus dem Fenster herauslehnt.
Abgesehen von den gesundheitlichen Risiken: Wird ein Mitfahrer bei
einem Auffahrunfall verletzt, weil er nicht angeschnallt war, kann
dies für ihn als Mithaftung gewertet werden - mit entsprechenden
Konsequenzen für den Schadenersatz.
4. Grundloses Hupen ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, doch die
Polizei hat hier Ermessensspielraum. Der dürfte ausgereizt sein, wenn
auch noch Vuvuzelas - wie seit der WM 2010 in Südafrika - zum Einsatz
kommen.
5. Ein Pkw hat keine Stehplätze: Im Pkw dürfen nicht mehr Personen
sitzen, als Plätze mit Gurten vorhanden sind - das Autodach oder die
Motorhaube sind also tabu.
6. Der Fahrer muss sicherstellen, dass seine Sicht und sein Gehör
durch die Mitfahrer und die Dekoration ("Ladung") nicht
beeinträchtigt werden (§23 StVO). Sollten die "Fahrgäste" vor
Begeisterung so in Rage geraten, dass ein sicheres Fahren unmöglich
ist, bleibt nichts anderes, als den Korso individuell zu beenden.
7. Wer Riesenbanner an einer langen Stange aus dem Fenster ragen
lässt, muss Ärger mit der Polizei einkalkulieren. Laut § 22 der StVO
dürfen Fahrzeug samt "Ladung" - also Fahne - nicht breiter als 2,55
Meter sein. Nichts spricht aber gegen kleine Fähnchen am Auto.
Versicherungsschutz während eines Autokorsos
Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer - auch
während eines Autokorsos. Unter Umständen können auch verletzte
Mitinsassen des Verursachers Ansprüche gegen die Versicherung geltend
machen. Wenn allerdings eine Verletzungen durch ein eigenes
Mitverschulden, wie die Verletzung der Anschnallpflicht, entstehen,
kann dies zu einer Mithaftung führen.
Auch wenn der der Unfallverursacher alkoholisiert ist, bekommt der
Geschädigte seinen Schaden ersetzt. Er muss jedoch damit rechnen,
dass der Versicherer ihn bis zu 5.000 Euro in Regress nimmt.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt den Schaden am eigenen Fahrzeug
- auch wenn er selbstverschuldet wurde. War Alkohol im Spiel, hat der
Versicherer die Möglichkeit, die Leistung zu kürzen.
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Stephan Schweda
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