PresseKat - Pressemitteilung vom 15.05.2014

Pressemitteilung vom 15.05.2014

ID: 1059721

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 06. Mai 2014 eine einstweilige Verfügung gegen die Inhaberin der Webseite trustedwatch.de erlassen. Dazu die nachfolgende Pressemitteilung.

(firmenpresse) - Frankfurt am Main. Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 06.05.2014 eine einstweilige Verfügung gegen die Inhaberin der Webseite trustedwatch.de, konkret die TrustedWatch GmbH, erlassen. Diese einstweilige Verfügung ist der TrustedWatch GmbH inzwischen förmlich durch eine Gerichtsvollzieherin zugestellt worden. Beantragt hat den Erlass der einstweiligen Verfügung der Geschäftsführer der Fine Stones GmbH, zugleich Inhaber des Automobilunternehmens Wehr Automobile, Herr Martin Wehr in 55758 Veitsrodt. Die einstweilige Verfügung stützt sich auf unlauteren Wettbewerb der TrustedWatch GmbH zu Lasten von Herrn Martin Wehr. Die TrustedWatch GmbH hatte online auf ihrer Webseite den falschen Eindruck entstehen lassen, dass Herr Martin Wehr insolvent gewesen sei, konkret geschehen durch den Satz: "Da soll doch noch einmal jemand behaupten, nach einer Insolvenz hätte man in Deutschland keine Chancen mehr ...". Herr Martin Wehr war allerdings noch niemals insolvent. Zudem hatte die TrustedWatch GmbH auf ihrer Webseite behauptet, Herr Martin Wehr hätte Gefallen gefunden an einer Branche, in der sich viele zwielichtige Gestalten tummeln. Auch dies trifft nicht zu. Auf Grund der einstweiligen Verfügung darf die TrustedWatch GmbH die vorstehenden Behauptungen nicht mehr aufstellen und/oder verbreiten.

Die Beantragung des Erlasses der einstweiligen Verfügung war notwendig geworden, weil Herrn Martin Wehr durch die vorgenannten Behauptungen der TrustedWatch GmbH ein erheblicher Schaden entsteht.

Wir weisen darauf hin, dass eine einstweilige Verfügung lediglich eine vorläufige Entscheidung darstellt. Die TrustedWatch GmbH hat sich bislang noch nicht zur einstweiligen Verfügung geäußert. Es bleibt abzuwarten, ob die TrustedWatch GmbH die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung unter den Parteien akzeptieren wird.

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Datum: 15.05.2014 - 12:20 Uhr
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