(ots) - Auch die Windschutzscheiben von Autos kommen in die
Jahre. Der ständige "Beschuss" von Staubpartikeln schädigt im Laufe
der Zeit die Oberfläche. "Ist die Scheibe von unzähligen winzigen
Kratzern übersät, bildet sich bei tief stehender Sonne oder abends im
Fahrlicht des Gegenverkehrs gefährliches Streulicht. Diese
Reflexionen können den Fahrer blenden und seine Sicht erheblich
einschränken", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV
Rheinland. Dann bleibt im Sinne der Verkehrssicherheit wie bei
anderen Verschleißteilen nur ein Austausch der Scheibe übrig.
Reparatur nicht immer möglich
Bei größeren Steinschlagschäden ist häufig eine kostengünstige
Reparatur mit einem speziellen Harz möglich. Doch auch hier gibt es
einige Einschränkungen: Die beschädigte Stelle darf eine bestimmte
Größe nicht überschreiten und nicht im sogenannten Fernsichtbereich
des Fahrers liegen. Dieser ist 29 Zentimeter breit und liegt mittig
über dem Lenkrad. Oben und unten wird die Zone begrenzt durch das
Wischfeld der Scheibenwischer. "Hier ist auf keinen Fall eine
Reparatur möglich, es bleibt nur der Austausch der kompletten
Scheibe", betont TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander. Außerdem
wird immer eine neue Scheibe fällig, wenn ein Riss größer als fünf
Zentimeter ist oder - egal wie lang - bis an den Scheibenrand ragt.
Ãœbrigens: Eine derart defekte Windschutzscheibe gilt bei der
Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es gibt keine Plakette.
Check in der Fachwerkstatt
"Bei Schäden ohne Rissbildung außerhalb des Fernsichtbereichs
sollte der Autofahrer in einer Fachwerkstatt umgehend checken lassen,
ob eine Reparatur möglich ist oder die Scheibe komplett ersetzt
werden muss. Generell gilt: Beschädigungen an der Windschutzscheibe
unverzüglich beheben lassen", unterstreicht Hans-Ulrich Sander.
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