(ots) - Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtung
verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl am 25.
Mai 2014 wählen. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dafür
aber Voraussetzung, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks
eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der
Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die
Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem
Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
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