(ots) - In der DLF-Sendung Pisa Plus wies heute der
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebundes Gerd
Landsberg darauf hin, dass der Ausbau der Kinderbetreuung durch die
Kommunen weiter voranschreitet. Auch die Zahl der Erzieherinnen und
Erzieher werde wachsen. Mit Blick auf den notwendigen Qualitätsausbau
und die Qualitätssicherung warnte er aber vor einem
bundeseinheitlichen Standardgesetz.
Es ist den Städten und Gemeinden in einem einmaligen Kraftakt
gelungen - mit Unterstützung von Bund und Ländern - den
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zum 1. August 2013 zu
erfüllen. Ende 2013 standen über 750.000 Plätze deutschlandweit zur
Verfügung. Der Ausbau geht weiter, da immer mehr junge Mütter früher
und schneller in den Beruf zurückkehren wollen und die Wirtschaft
dies auch erwartet. Ausbau und Qualitätssicherung der Kinderbetreuung
werden allerdings nur gelingen, wenn dies als gemeinschaftliche
Aufgabe in der Gesellschaft umgesetzt wird, an der sich auch die
Wirt-schaft noch intensiver beteiligen muss. Dazu gehören weitere
Betriebskindergartenplätze oder der Zusammenschluss von kleineren
Unternehmen, die Tagesmütter und entsprechende Einrichtungen
finanzieren.
Es ist gelungen, dass dieser schnelle Ausbau nicht zu Lasten der
Qualität der Kinderbetreuung gegangen ist. Die Ausbildungsinhalte für
die Erzieherinnen und Erzieher werden den jeweils neuen pädagogischen
Bildungsanforderungen angepasst. Notwendig ist allerdings, dass die
Länder die Ausbildungskapazitäten weiter ausbauen.
Vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Erzieherinnen und
Erzieher wird der Bedarf an gut ausgebildeten Kräften weiter steigen.
Der DStGB warnt erneut davor, die Kindergar-tenbeiträge der Eltern
gänzlich abzuschaffen. Eltern, die sich eine Kinderbetreuung in der
Kita nicht leisten können, sind schon heute von den Beiträgen
befreit. Gut verdienende Eltern sollten einen Beitrag leisten, denn
das Geld wird nach wie vor für die Investitionen in Plätze und
Qualität benötigt. Immerhin stehen aus den Elternbeiträgen ca. 3 Mrd.
Euro/Jahr bundesweit zur Verfügung. Auch wenn dies an den
Gesamtkosten nur ein kleiner Anteil ist, sind die Mittel für
Qualitätssicherung und Qualitätsausbau notwendig. Ein
bundeseinheitliches "Standardgesetz" für Kindergärten lehnt der DStGB
ab.
Durch die Vorgaben der Landesgesetzgeber sind ausreichende
Standards vorgeschrieben. Die Anforderungen müssen auch den örtlichen
Gegebenheiten angepasst sein. Es macht keinen Sinn, an einen
Kin-dergarten in dörflicher Umgebung immer exakt die gleichen
Anforderungen zu stellen, wie an einer Einrichtung im Zentrum einer
Großstadt. Solche Vorgaben führen nur zu überflüssiger Bürokratie,
die am Ende weder den Einrichtungen noch den Kindern oder deren
Eltern nützt.
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