(ots) -
Im Anschluss an eine positive Abstimmung des Europäischen
Parlaments im April hat der Rat der Europäischen Union in der
vergangenen Woche eine langersehnte Richtlinie zu firmeninternen
Versetzungen verabschiedet.
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Die Richtlinie wird internationalen Unternehmen die temporäre
Versetzung von Managern, Spezialisten und Auszubildenden in andere
EU-Niederlassungen erleichtern und diesen die Möglichkeit bieten,
während ihrer Entsendung in anderen Mitgliedsstaaten zu arbeiten.
Gill Gordon, Vorsitzende der Permits Foundation und eine
Personalleiterin bei Schlumberger, gratuliert der EU zu dieser
Einigung. "Durch diese Veränderungen wird Europa bei der Gewinnung
von hochqualifizierten Arbeitskräften zur weltweit führenden Region
aufsteigen und diesen Personen die Laufbahnplanung erleichtern,"
erklärte sie.
Eine Besonderheit der Richtlinie besteht darin, dass es
Angehörigen gestattet ist, Mitarbeiter bei Entsendungen von Beginn an
zu begleiten. Zudem haben sie das Recht, während der Versetzung einer
Beschäftigung nachzugehen oder eine selbstständige Tätigkeit
auszuüben. Die Permits Foundation hat sich für diese
familienfreundliche Bestimmung eingesetzt und wurde bei ihren
Bemühungen von Rat, Parlament und Kommission unterstützt.
"Angehörigen eine Arbeitserlaubnis zu erteilen erleichtert
hochqualifizierten Arbeitskräften die Entscheidung, einer Versetzung
zuzustimmen, da der Partner die eigenen beruflichen Ambitionen nicht
aufgeben muss," so Kathleen van der Wilk, Geschäftsführerin der
Permits Foundation. "Das ist gut für die Familie, gut für das
Geschäft und gut für die europäische Wirtschaft."
Die Richtlinie zielt zudem auf eine Beschleunigung der
Antragsverfahren ab und sieht leicht zugängliche Informationen über
die neue ICT-Bewilligung vor. Für Arbeitgeber, die sich
augenblicklich mit 28 unterschiedlichen Regelwerken zur Erteilung von
Arbeitsbewilligungen auseinandersetzen müssen, können diese
Veränderungen gar nicht früh genug eingeführt werden. Bis zur
Umsetzung der Richtlinie könnten jedoch bis zu 30 Monate
verstreichen.
Ellen Shipley, Leiterin der Abteilung Global Mobility and
Immigration bei BT, ist zuversichtlich: "Im Idealfall sollte die
Umsetzung der Richtlinie und die Einführung von beschleunigten
Antragsverfahren seitens der Mitgliedsstaaten rasch vonstattengehen,
da nur komplexe Fälle die maximal zugelassene Bearbeitungszeit von 90
Tagen erfordern."
Pressemitteilung des EU-Rats: http://www.consilium.europa.eu/uedoc
s/cms_data/docs/pressdata/en/jha/142571.pdf
Die Richtlinie im Wortlaut: http://register.consilium.europa.eu/do
c/srv?l=EN&f=PE%2058%202014%20INIT
Zusätzliche Hintergrundinformationen zur Permits Foundation:
http://www.permitsfoundation.com
Die Permits Foundation ist eine unabhängige gemeinnützige
Organisation, die sich auf globaler Ebene für verbesserte Regelungen
zur Erteilung von Arbeitsbewilligungen einsetzt, um es Partnern von
im Ausland tätigem Personal zu erleichtern, während der
internationalen Entsendung einer Beschäftigung nachzugehen.
Photo:
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Pressekontakt:
Für nähere Informationen wenden Sie sich an: Kathleen van der
Wilk-Carlton, Geschäftsführerin Permits Foundation, Tel.:
+31-703191930
oder Helen Frew, Tel. +31-650645582. E-Mail
contact(at)permitsfoundation.com