(ots) - Bei der Wahl zum 8. Europäischen Parlament am
Sonntag, den 25. Mai 2014, wird der Bundeswahlleiter im Deutschen
Bundestag, Reichstagsgebäude, am Nachmittag den "Zwischenstand zur
Wahlbeteiligung bis 14.00 Uhr" sowie in der Wahlnacht das vorläufige
amtliche Wahlergebnis ermitteln und bekannt geben.
Der "Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14.00 Uhr" wird auf der
Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen ermittelt.
Das Ergebnis wird voraussichtlich gegen 15.30 Uhr vorliegen und vom
Bundeswahlleiter veröffentlicht.
Die Wahllokale schließen bei der Europawahl in Deutschland um
18.00 Uhr. Im Anschluss daran beginnen die Wahlvorstände in den
Wahllokalen mit der Auszählung der Stimmen.
Das vorläufige amtliche Wahlergebnis für Deutschland darf der
Bundeswahlleiter frühestens nach Ende der Stimmabgabe in den übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union - das heißt nicht vor 23.00
Uhr - bekannt geben.
Soweit Wahlforschungsinstitute am Wahltag nach 18.00 Uhr, aber
bereits vor Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses
Hochrechnungsergebnisse veröffentlichen, handelt es sich um die
Auswertung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe und Ergebnisse
der öffentlichen Stimmenauszählung in einzelnen Wahllokalen.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters,
Telefon: (0611) 75-4863,
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Der Bundeswahlleiter
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