PresseKat - Vorzeitige Portierung der Mobilfunknummer

Vorzeitige Portierung der Mobilfunknummer

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(PresseBox) - Wer seinen Handy-Tarif wechseln will, muss beim neuen Anbieter nicht auf seine gewohnte Handynummer verzichten. Und auch wenn der alte Vertrag noch länger läuft, kann der Kunde mit der sogenannten vorzeitigen Portierung seine alte Rufnummer behalten. Mobilfunkkunden teilen ihrem bisherigen Anbieter am besten schriftlich mit, dass sie trotz laufendem Vertrag ihre Rufnummer zu einem neuen, aufnehmenden Anbieter mitnehmen möchten. "Nutzer sollten vor der Rufnummermitnahme ihre hinterlegten Kundendaten auf richtige Schreibweise und Aktualität überprüfen. Denn nur wenn Name, Geburtsdatum und Rufnummer identisch beim neuen und alten Anbieter verzeichnet sind, ist eine Portierung problemlos möglich", sagt Bettina Seute vom Onlinemagazin teltarif.de.
Bei der Portierung verlangt der Anbieter, von dem die Nummer mitgenommen wird, in der Regel ein Bearbeitungsentgelt. Die Bundesnetzagentur hat hier eine Obergrenze von 30,72 Euro festgesetzt. Beim neuen Provider entstehen in der Regel dagegen keine Kosten. Einige Provider bieten auch Vergünstigungen oder Gutschriften, wenn zu ihnen eine Nummer übertragen wird. Wer nach Vertragsende seine Rufnummer mitnimmt, sollte auf die genaue Einhaltung der Fristen achten. "Sollte die Rufnummermitnahme innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende und an den vorgeschriebenen Formalitäten scheitern, verfällt auch das Recht auf die Mobilfunknummer", so Seute.
Hier finden Sie weiter Infos zur Rufnummernmitnahme: http://www.teltarif.de/mobilfunk/portierung-antrag.html



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Datum: 19.05.2014 - 09:19 Uhr
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