(ots) - Zur Verabschiedung der neuen
EU-Verbraucherschutz-Verordnung durch das Straßburger Parlament
erklärt der Sprecher der Alternative für Deutschland, Konrad Adam:
"Unmittelbar vor den Europa-Wahlen hat das Straßburger Parlament
einer Verordnung zugstimmt, mit dem die Lebensmittelkontrollbehörden
an die Leine genommen werden können. Die für die Überwachung
zuständigen Stellen sollen über die Ergebnisse ihrer Untersuchung nur
noch dann informieren, wenn an der Verbreitung ein übergeordnetes
öffentliches Interesse besteht. Da es Ermessen der Behörden liegt,
ein solches Interesse zu anzunehmen oder zu verneinen, läuft das
Gesetz auf weniger, nicht auf mehr Transparenz hinaus", so Adam.
Unternehmerische Interessen würden hier höher bewertet als der
Schutz der Verbraucher vor bedenklichen oder gefährlichen
Lebensmitteln, kritisiert Konrad Adam. Bisher mussten
Untersuchungsergebnisse immer dann veröffentlicht werden, wenn
Gesundheitsgefährdungen zu befürchten waren. Mit dieser großzügigen
und verbraucherfreundlichen Praxis würde das vorliegende Gesetz
Schluss machen.
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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