PresseKat - 9. Alumni-Treffen der Betriebswirte bAV (FH) in Ulm und Neu-Ulm

9. Alumni-Treffen der Betriebswirte bAV (FH) in Ulm und Neu-Ulm

ID: 1061222

Zum 9. Alumni-Treffen der Betriebswirte für betriebliche Altersversorgung (FH) lud im April das CAMPUS INSTITUT aus Oberhaching. Gastgeber waren in diesem Jahr Thomas Mensch und Stefan Kuhnert vom wirtschaftsmathematischen Institut Mensch & Kuhnert GmbH aus der Doppelstadt Ulm und Neu-Ulm. Erstmals wurde das Treffen somit nicht durch einen Versicherer ausgerichtet und fand auch in einem gänzlich anderen Ambiente statt: Die 1893 erbauten Räumlichkeiten dienten einst als Nebenartilleriedepot und wurden in 2010 zu einer Oldtimerfabrik umgebaut. So konnten die etwa 130 Gäste neben den Fachvorträgen auch historischem Porsche-Sound lauschen und diverse Fahrzeuge bewundern.

(firmenpresse) - Im Vordergrund der Veranstaltung standen neben dem persönlichen Austausch der Teilnehmer die Fachvorträge mit verschiedenen Themenschwerpunkten. Thomas Mensch gab Einblicke in die Arbeit eines versicherungsmathematischen Gutachters und stellte heraus, dass es durchaus verschiedene Wege gibt mit solchen Gutachten umzugehen. So fragte er provokant, ob versicherungsmathematische Gutachten als notwendiges Übel, oder vielmehr als intelligenter Vertriebsansatz zu sehen sind.

Prof. Dr. Ruß vom Ulmer ifa - Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften erklärte sehr lebhaft die demografischen Probleme in der Vorsorge und erläuterte die Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes auf die Kapitalanlage der Versicherer. „Grundsätzlich stecken in den klassischen deutschen Rentenversicherungen jede Menge Garantien, die das Produkt aktuell sehr teuer machen, ohne dass die Kunden jede Garantie benötigten“, so Ruß. Da bereits heute einige Versicherer nicht mehr in der Lage seien die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn zu garantieren, müssten Lösungen gesucht werden die Garantiekosten künftig zu senken.

Welche Problematiken sich in betrieblichen Versorgungszusagen finden lassen, zeigte Stefan Kuhnert auf, der einige Beispiele mitgebracht hatte, bei denen schnell klar wurde, wie eine gut gemeinte aber schlecht durchdachte Formulierung zu großen Regelungslücken oder hohen Kosten führen kann. So sei es grundsätzlich zu begrüßen, wenn bei der Verfassung oder Änderung von Versorgungszusagen sowohl ein Rechtsdienstleister, als auch ein Aktuar mitwirkten. Letzterer müsse den Text schließlich für die Bewertung und Ermittlung von Rentenansprüchen interpretieren, wodurch Ungereimtheiten sehr schnell zu Tage treten. Im Übrigen, so Kuhnert weiter, gehöre zu jeder Direktversicherung auch eine separate Versorgungszusage nebst Entgeltumwandlungsvereinba¬rung. In der Praxis fehlten diese Dokumente leider in etwa der Hälfte der untersuchten Fälle.





Jurist Alexander Bußler griff aktuelle Urteile zur betrieblichen Altersversorgung auf und erörterte, wann bei Todesfallleistungen Erbschaftssteuer ausgelöst werden kann, warum Abfindungsvereinbarungen zur verdeckten Gewinnausschüttungen führen können und welche Informationspflichten Arbeitgeber haben. Ein Aspekt, der künftig noch an Bedeutung gewinnen kann ergibt sich aus dem neuen Versorgungsausgleichsrecht. „Hier ist der Arbeitgeber zu Auskünften an das Familiengericht verpflichtet“, erklärte Bußler. Versäumnisse hierbei führten regelmäßig zu fehlerhaften Versorgungsausgleichen mit entsprechenden finanziellen Folgen für die geschiedenen Ehepartner. Wer hierfür später geradestehen muss, sei aktuell noch ungeklärt.

Dr. Henriette Meißner von der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH erörterte, ebenfalls ausgehend von aktueller Rechtsprechung, die Folgen einer Privatinsolvenz für die Entgeltumwandlung eines Arbeitnehmers. Die Urteile führten, so Meißner, dazu, dass Direktversicherungen für Banken nicht mehr als Sicherheit genutzt werden könnten. Zudem würde klargestellt, dass Versorgungsansprüche erst bei Eintritt ihrer tatsächlichen Fälligkeit gepfändet werden könnten. Zu beachten sei jedoch auch, dass eine Entgeltumwandlung nicht zu dem Zwecke abgeschlossen werden dürfe, das pfändbare Einkommen des Schuldners abzusenken. Hierin bestünde ein Gestaltungsmissbrauch, der die Restschuldbefreiung gefährde.

Darüber hinaus wurde auf der Veranstaltung der diesjährige „Stuttgarter bAV-Preis“ für herausragende wissenschaftliche Leistungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) überreicht. Der mit insgesamt 1.000 Euro dotierte Preis ging ebenfalls an Absolventen des Studiums Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH), Thomas Großklaus und Armin Huspenina. Der Verlag Wolters Kluwer, Anbieter von Publikationen im Bereich der bAV, stiftete Mediengutscheine für die Preisträger.

Den kulinarischen Abschluss des Tages bildete ein exklusives Live Cooking BBQ über den Dächern Ulms mit Blick auf das Ulmer Münster, bei dem die Teilnehmer die Anregungen des Tages diskutieren konnten.

Die Bilder können Sie downloaden und kostenfrei nutzen:

Bild 1: Stefan Kuhnert (li.) und Thomas Mensch
http://www.campus-institut.de/fileadmin/Pressemitteilungen/Betriebswirt_bAV_Kuhnert_Mensch.jpg

Bild 2: Betriebswirte bAV (FH) in der Oldtimerfabrik Neu-Ulm
http://www.campus-institut.de/fileadmin/Pressemitteilungen/Betriebswirt_bAV_Porsche_Sound_Show_komp.jpg

Bild 3: Verleihung des „Stuttgarter bAV-Preis“
http://www.campus-institut.de/fileadmin/Pressemitteilungen/Betriebswirt_bAV_Verleihung_bAV_Preis_komp.jpg



Ãœber das CAMPUS INSTITUT
Seit über 10 Jahren werden am CAMPUS INSTITUT in Zusammenarbeit mit den staatlichen Hochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) angeboten. Mit diesen beiden Hochschulweiterbildungen hat das CAMPUS INSTITUT zwei der hochwertigsten Qualifikationen für die Finanzbranche im deutschsprachigen Raum mitentwickelt. 2012 wurde der Lehrgang zum/r Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) ins Angebot des CAMPUS INSTITUT aufgenommen.



Ãœber die Mensch & Kuhnert GmbH
Die Gutachter für Pensionsversicherungsmathematik erstellen seit 2008 versicherungsmathematische Gutachten. Ziel war und ist dabei, das Know-How der Pensionsversicherungsmathematik in eine betriebswirtschaftliche Sprache zu übersetzen. Die Beratungsleistung auf dem Weg zum Gutachten nimmt dabei eine zentrale Stellung ein. Diese besondere Dienstleistung zeichnet das Unternehmen bis heute aus.


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82041 Oberhaching
Telefon: 089-62 83 38 25
info(at)campus-institut.de
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Mensch & Kuhnert GmbH
Martinstrasse 24
89134 Blaustein
Telefon: 07304-43 77 413
info(at)mensch-kuhnert.de
www.mensch-kuhnert.de

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Datum: 19.05.2014 - 16:08 Uhr
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