(ots) - Seit dem 01. Mai 1014 gilt mit der überarbeiteten
Energiesparverordnung (EnEV) der neue Energieausweis. Baufi24.de
erklärt, welche Änderungen auf Immobilienkäufer zukommen.
Der Energieausweis hat im Wesentlichen zwei Funktionen. Zum einen
soll er für Kaufinteressenten mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
schaffen, zum anderen soll er den Druck auf Anbieter energetisch
unwirtschaftlicher Gebäude erhöhen, entsprechende Sanierungsmaßnahmen
durchzuführen, um ihre Immobilie attraktiver zu gestalten.
Seit Anfang Mai diesen Jahres gelten folgende neue Bestimmungen:
Transparente Immobilienanzeigen
Immobilienanzeigen müssen künftig bestimmte energetische Angaben
enthalten. Dazu zählen: Das Baujahr des Gebäudes, der Energieträger
der Heizung, die Art des Energieausweises, der Endenergiewert in
kWh/m3 sowie die Energieeffizienzklasse des Gebäudes.
Energieeffizienzklassen
Wohngebäude erhalten künftig eine Einwertung nach
Energieeffizienzklassen, ähnlich wie Verbraucher dies bereits von
Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen kennen.
Aushändigung bei Besichtigung
Spätestens bei Besichtigung eines Objektes muss künftig dem
Interessenten der Energieausweis ausgehändigt werden.
Bestandteil der Vertragsunterlagen
Nach dem Abschluss des Kaufvertrags muss der Käufer eine Kopie des
Energieausweises erhalten.
"Für Immobilienbesitzer, die bereits einen Energieausweis für ihr
Objekt haben, besteht kein Handlungsbedarf. Bestehende Ausweise sind
nach wie vor 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig." sagt Stephan
Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(http://www.baufi24.de/).
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eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
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