PresseKat - EANS-Adhoc: ams AG / ams gewinnt Patentgültigkeitsverfahren gegen Melexis; bestehendes Urteil zugun

EANS-Adhoc: ams AG / ams gewinnt Patentgültigkeitsverfahren gegen Melexis;
bestehendes Urteil zugunsten ams wegen Patentverletzung durch Melexis
vollständig bestätigt

ID: 1062054

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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Recht/Prozesse/Patente/Urheberrechte/Warenzeichen
21.05.2014

Unterpremstätten, Österreich (21. Mai 2014) - ams (SIX: AMS), ein
weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensor- und analogen
IC-Lösungen, gibt bekannt, dass ams durch ein letztinstanzliches
Urteil gegen Melexis N.V./SA (Belgien) in dem
Patentgültigkeitsverfahren obsiegt hat, das Melexis in Bezug auf das
Europäische Patent EP 0 916 074 B1 für magnetbasierte
Positionssensorprodukte angestrengt hatte.

Ein kürzlich ergangenes endgültiges Urteil des Bundesgerichtshofs in
Karlsruhe (Deutschland) bestätigt das exklusiv von ams gehaltene
Patent und verwirft die Behauptung von Melexis, wonach die
zugrundeliegende kontaktlose Positionssensortechnologie nicht
patentierbar sei. ams war davon ausgegangen, nach der Berufung gegen
die erstinstanzliche Entscheidung des Bundespatentgerichts in München
(Deutschland) in der letzten Instanz des Patentierbarkeitsverfahrens
die Oberhand zu behalten.

Durch die gegen Melexis gefällte Entscheidung über die
Patentierbarkeit wird das bestehende erstinstanzliche Urteil im
Patentverletzungsverfahren gegen Melexis N.V./SA (Belgien) und sein
deutsches Tochterunternehmen Melexis GmbH vollumfänglich
wiedereingesetzt und bestätigt. Dieses Verfahren bezieht sich auf
magnetbasierte Positionssensorprodukte und das Europäische Patent EP
0 916 074 B1 und wurde von ams vor dem Landgericht Düsseldorf
(Deutschland) angestrengt. In Folge dessen besteht für Melexis
unverändert das Risiko, dass ams auf Basis des gültigen




Patentverletzungsurteils finanzieller Schadensersatz wegen
Patentverletzung zugesprochen wird.

Bernd Gessner, Executive VP und General Manager der Business Unit
Automotive bei ams, betont: "Wir freuen uns außerordentlich über den
Entscheid des Bundesgerichtshofs zur Bestätigung unseres Patents, das
seit 2003 ausschließlich von ams gehalten wird. Wir investieren sehr
viel Zeit, Ressourcen und Finanzmittel, um proprietäre Technologien
für unsere Produkte zu entwickeln, und werden unser geistiges
Eigentum (IP) auch künftig entschieden gegen Verletzung oder
unerlaubte Nutzung verteidigen."

ams ist der weltweit führende Anbieter von magnetbasierten
Sensorlösungen mit hoher Genauigkeit. ams' umfangreiche Palette an
Drehwinkel- und Linearpositionssensoren bietet eine robuste,
kontaktlose Positionsbestimmung für unzählige Anwendungen.

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Ãœber ams

ams entwickelt und produziert High Performance Analog-ICs, die
innovative Lösungen für die anspruchsvollsten Herausforderungen
seiner Kunden bieten. Die Produkte von ams werden in Anwendungen
eingesetzt, die höchste Präzision, Empfindlichkeit und Genauigkeit,
einen weiten Arbeitsbereich und äußerst niedrigen Stromverbrauch
erfordern. Das Produktportfolio von ams umfasst Sensoren,
Sensorschnittstellen, Power Management-ICs und Wireless-ICs für
Kunden in den Märkten Consumer, Mobilkommunikation, Industrie,
Medizintechnik und Automotive.

ams mit Hauptsitz in Österreich beschäftigt über 1.400
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit und ist ein wichtiger
Partner für mehr als 7.800 Kunden rund um die Welt. ams ist an der
SIX Swiss Stock Exchange börsennotiert (Tickersymbol: AMS). Weitere
Informationen über ams unter www.ams.com

Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Director Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor(at)ams.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: ams AG
Tobelbader Strasse 30
A-8141 Unterpremstaetten
Telefon: +43 3136 500-0
FAX: +43 3136 500-931211
Email: investor(at)ams.com
WWW: www.ams.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000920863
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange
Sprache: Deutsch


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Datum: 21.05.2014 - 07:21 Uhr
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