(ots) - Die Arbeitsgemeinschaften der Heilberufekammern der
Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten fordern, in die Arbeit des
neuen "Instituts zur Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen" verantwortlich eingebunden zu werden.
Qualitätssicherung gehört zu den originären gesetzlichen Aufgaben der
Heilberufekammern. Deshalb sollten sie jeweils mit einem Sitz im
Vorstand der Stiftung beteiligt sein und auch ein unmittelbares
Antragsrecht beim Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten, das Institut
zu beauftragen.
Über die Ausgestaltung des neuen Qualitätsinstituts für das
Gesundheitswesen berät heute der Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages. Das neue Institut ist Teil des "Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG). Es soll voraussichtlich
im Jahr 2016 mit der Arbeit beginnen und dabei die bisherigen
Aufgaben des AQUA-Instituts als Institution nach § 137a SGB V
übernehmen. Zusätzlich soll das neue Institut insbesondere die
Aufgabe erhalten, auf der Grundlage geeigneter Sozialdaten bei den
Krankenkassen die Qualität in ausgewählten Leistungsbereichen der
ambulanten und stationären Versorgung darzustellen und so die
Qualitätssicherung in diesen Bereichen der Versorgung
weiterzuentwickeln.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Alexander Dückers
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Bundesärztekammer
Telefon: 030 400456700
E-Mail: presse(at)baek.de
Herr Kay Funke-Kaiser
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundespsychotherapeutenkammer
Telefon: 030 27878521
E-Mail: presse(at)bptk.de
Frau Jette Krämer
Leitung Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundeszahnärztekammer
Telefon: 030 40005150
E-Mail: presse(at)bzaek.de