(ots) - Berlin, 21. Mai 2014
Die Arbeitsgemeinschaften der Heilberufekammern der Ärzte,
Zahnärzte und Psychotherapeuten fordern, in die Arbeit des neuen
"Instituts zur Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen" verantwortlich eingebunden zu werden.
Qualitätssicherung gehört zu den originären gesetzlichen Aufgaben der
Heilberufekammern. Deshalb sollten sie jeweils mit einem Sitz im
Vorstand der Stiftung beteiligt sein und auch ein unmittelbares
Antragsrecht beim Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten, das Institut
zu beauftragen. Über die Ausgestaltung des neuen Qualitätsinstituts
für das Gesundheitswesen berät heute der Gesundheitsausschuss des
Deutschen Bundestages. Das neue Institut ist Teil des "Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG). Es soll voraussichtlich
im Jahr 2016 mit der Arbeit beginnen und dabei die bisherigen
Aufgaben des AQUA-Instituts als Institution nach § 137a übernehmen.
Zusätzlich soll das neue Institut insbesondere die Aufgabe erhalten,
auf der Grundlage geeigneter Sozialdaten bei den Krankenkassen die
Qualität in ausgewählten Leistungsbereichen der ambulanten und
stationären Versorgung darzustellen und so die Qualitätssicherung in
diesen Bereichen der Versorgung weiterzuentwickeln.
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