(ots) - "Generalanwalt Wathelet hat vollkommen Recht, wenn
er feststellt, dass wir Deutschen Personen von Sozialleistungen
ausschließen dürfen, die einzig und allein mit dem Ziel kommen, eine
Beschäftigung zu suchen oder Sozialhilfe zu beziehen, ohne aber ein
konkretes Stellenangebot zu haben. Alles andere wäre mehr als eine
Farce", so Alexander Gauland, stellvertretender Sprecher der
Alternative für Deutschland.
"Es ist sehr wichtig, dass sich nun auch im EuGH der Gedanke
durchgesetzt hat, dass es nur gerecht ist, wenn wir Deutschen uns
gegen die Zuwanderung in unsere Sozialsysteme wehren. Es kann nicht
sein, dass Ausländer nicht zum Arbeiten zu uns kommen wollen, sondern
ausschließlich, um die Vorteile unserer Sozialsystems zu genießen,
die sie in ihrem Heimatland nicht erhalten", fordert Gauland.
"Europäische Freizügigkeit hat sicherlich viele Vorteile, doch die
Philosophie, die dahinter steht, darf nicht derart missverstanden
werden, dass EU-Ausländer unser Sozialsystem legal missbrauchen
können. Nur derjenige, der auch in unsere Kassen eingezahlt hat,
sollte auch Anspruch auf entsprechende Leistungen haben. Das gilt
sicherlich nicht für arbeitslose Ausländer, die nie etwas mit
Deutschland zu tun hatten", so Gauland weiter.
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Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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