(ots) -
Die Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte
HIV-infizierte Personen" wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes über
die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen
(HIVHG) im Juli 1995 als öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet.
Ihr Zweck ist es, Personen, die vor dem 01.01.1988 durch die
Behandlung mit Blutprodukten mit HIV infiziert oder an Aids erkrankt
sind, sowie unterhaltsberechtigten Angehörigen finanzielle
Entschädigung zu leisten.
Das Stiftungsvermögen wurde bei Gründung vom Bund, den
Bundesländern, den involvierten Plasmaderivate herstellenden
pharmazeutischen Unternehmen und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK),
nach einem vorgegebenen Verteilungsschlüssel, aufgebracht. Bereits in
den ersten Jahren der Stiftungstätigkeit zeichnete sich ab, dass die
zur Verfügung gestellten Mittel im Jahr 2004 erschöpft sein würden.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) musste seine Prognosen für die
Lebenserwartung der Opfer mehrmals korrigieren; es folgten zwei
Zustiftungen.
Nach dem aktuellen Stand der Finanzierung werden die Mittel für
die Leistungsgewährung bereits 2016/2017 aufgebraucht sein und die
noch lebenden Betroffenen keine Leistung mehr erhalten. Die Stiftung
müsste dann ihre Arbeit einstellen.
Die Stiftung hat aufgrund dieser für die Betroffenen existenziell
bedrohlichen Situation 2013 vom Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) den Auftrag erhalten, eine Studie zur Lebenssituation
betroffener Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der
Stiftung erstellen zu lassen. Das Ergebnis wurde dem Stiftungsrat in
seiner Sitzung am 19. Mai 2014 von der Prognos AG, die die Studie
durchgeführt hat, vorgestellt (s.a. Zusammenfassung und
Schlussfolgerungen (Anlage 1 und 2).
Aufgrund der Ergebnisse hat der Stiftungsrat folgenden
Entschließungsantrag gestellt und beschlossen:
- Stiftungsrat und Stiftungsvorstand begrüßen die Studie zur
Lebenssituation der Leistungsempfängerinnen und
Leistungsempfänger der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch
Blutprodukte HIV-infizierte Personen" und stehen voll hinter den
Schlussfolgerungen von Prognos.
- Stiftungsrat und Stiftungsvorstand gehen davon aus, dass wie bei
der Conterganstiftung alle Verantwortlichen schnell und
umfassend aktiv werden, damit die finanziellen Grundlagen der
Stiftung nachhaltig gesichert werden. Basis dafür ist, neben der
Prognos-Studie, das Gutachten des RKI und die Hochrechnung der
volkswirtschaftlichen Abteilung der KfW.
- Stiftungsrat und Stiftungsvorstand werden diese Initiative mit
allem Nachdruck unterstützen, damit die durch die Studie
eingetretene Erwartungshaltung der Opfer auf eine lebenslange
Leistung der Stiftung nicht enttäuscht wird. Wir brauchen
rechtzeitig vor dem Ende der Zahlungsfähigkeit der Stiftung - im
Jahr 2016 - eine dauerhaft gesicherte Finanzierung der Stiftung.
Der gesamte Abschlussbericht (Studie) der Prognos AG wird in Kürze
auf der Homepage des BMG für alle Interessenten eingestellt.
Organe der Stiftung:
Stiftungsvorstand:
Dr. Ute Braun (Vorsitzende)
Dr. Stefan Breuer
Horst Schmidbauer
Stiftungsrat:
MdB Jens Spahn (Vorsitzender)
MdB Bärbel Bas
Dr. Rolf Baumann
Dirk Lesser
Dr. Karl Demmer
Dr. Susan Halimeh
Günter Schelle
Dr. Erhard Schmidt
Dr. Michael Strucksberg
Pressekontakt:
Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte
Personen"
Geschäftsstelle
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Telefon: +49 228 831-8174/7661/7828
Telefax:+49 228 831-7161