(ots) - 39 Prozent aller Personaler nutzen Suchmaschinen,
um sich ein Bild von Kandidaten zu machen und Informationen zu
prüfen. Jeder Vierte hat sogar einmal einen Bewerber aufgrund der
Recherche im Netz abgelehnt. Bewerber können dem dank einem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs entgegenwirken. Links, die die
Persönlichkeitsrechte verletzen, muss Google löschen.
Wer seinen Namen bei Google eintippt, ist über die Ergebnisse
manchmal überrascht: Die letzte ausschweifende Party, Teilnahme an
politischen Versammlungen, aber auch unkonventionelle Vorlieben
kommen plötzlich zum Vorschein. Nicht selten kann das ein - wenn auch
unfaires - Ausschlusskriterium im Bewerbungsprozess sein.
"Mit dem 'Recht auf Vergessen' stärkt der europäische Gerichtshof
den Datenschutz in Europa", erklärt Dr. Daniel Biene, Geschäftsführer
vom Online-Rechtsratgeber SmartLaw. "Jeder kann nun von Google
verlangen, dass Einträge und Links im Index der Suchmaschine gelöscht
werden, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen." Das betrifft
falsche oder private Informationen, die die Öffentlichkeit nichts
angehen, aber auch Sachverhalte, die heute nicht mehr relevant sind.
Da Google noch keinen eigenen Mechanismus zur Bearbeitung der
Löschungsanträge hat, müssen Bewerber die Sache selbst in die Hand
nehmen. Hilfe bei der Erstellung der Schreiben bietet unter anderem
SmartLaw: www.smartlaw.de/loeschungsantrag. Dieses am besten per
Einschreiben an Google senden (Google Germany GmbH, ABC-Strasse 19,
20354 Hamburg). Für eine schnellere Bearbeitung lohnt der
Vorabversand per Mail (support-de(at)google.com) oder Fax (+49 40 492
191 94).
"Die Löschpflicht bei Google hat jedoch seine Grenzen", warnt
Biene. "Handelt es sich um eigene Kommentare etwa in Foren, besteht
kaum Anspruch auf Löschung des Links - die Aussage hat man ja selbst
bewusst getätigt. Und ob das Urteil auch die Bildersuche einschließt,
ist unklar."
Bewerber müssen sich zudem bewusst sein, dass zwar der Link
gelöscht wird, aber nicht die Quelle. Wer also auf Nummer sicher
gehen will, sollte Beschimpfungen, wilde Partybilder und alles
Private, was man dem Arbeitgeber nicht im ersten Gespräch erzählen
würde, auch genauso behandeln: privat und im Zweifelsfall offline.
Dann steht dem Karrieresprung nichts im Wege.
Pressekontakt:
Agnes Michalik
Director Communications & PR
+49 30 3465 503 - 51
presse(at)smartlaw.de