Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Köln - vom 20. Mai 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Stimmbandparese nach fehlerhafter Anästhesie, LG Köln, Az.: 3 O 500/08
Chronologie:
Die 33-jährige Klägerin hatte eine sehr helle Stimme und begab sich aufgrund der Notwendigkeit einer Wurzelspitzenresektion und einer Zahnextraktion in die Praxis des Beklagten. Im Rahmen der ambulanten Operation führte der Beklagte sodann eine Intubationsnarkose durch. Gegenüber den Praxismitarbeitern klagte die Patientin nach der Operation über Heiserkeit und Schluckbeschwerden. Sie war als Dozentin auf ihre Stimme angewiesen und konnte nunmehr kaum noch sprechen. Nach wie vor leidet sie bei größerer Belastung der Stimme unter zeitweisem Stimmverlust.
Verfahren:
Das Landgericht Köln sprach der Klägerin nach Einholung eines Gutachtens einen Schmerzensgeldbetrag von 4.000,- Euro zu. Darüber hinausgehende materielle Ansprüche erkannte das Landgericht jedoch nicht an, so dass nunmehr das Oberlandesgericht Köln hierüber zu entscheiden haben wird.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vorliegende Prozess zeichnet sich durch eine überlange Verfahrensdauer aus. Das Verfahren ist seit 2008 anhängig und erstinstanzlich erst im Frühjahr 2014 abgeschlossen.
Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin