(ots) - Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das
heute vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Maßnahmenpaket zur
Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern. Mit ihm sollen
Regelungslücken im Grauen Kapitalmarkt geschlossen werden.
Aus Sicht der DK ist die Chance, die Akteure des Grauen
Kapitalmarkts unter eine sachgerechte Aufsicht zu stellen, leider
ungenutzt geblieben. Nur die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann ein einheitliches,
qualitativ hohes Schutzniveau für alle Verbraucher sicherstellen.
Bei den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der
Kleinanleger muss der Gesetzgeber darauf achten, dass der Anleger
Informationen erhält, die für seine Anlageentscheidung auch
tatsächlich hilfreich sind.
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