Am 1. Mai ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Sie gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Für Immobilienbesitzer und Bauherren, aber auch für Verwalter, Immobilienmakler, Käufer und Neumieter ändert sich einiges: Vor allem für Neubauten wurden die energetischen Standards erhöht, Besitzer älterer Immobilien müssen allerdings ebenfalls aktiv werden. Bei Verstößen gegen die EnEV drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Baufinanzierungsexperten von Creditweb fassen die wichtigsten Fakten zu den Verschärfungen der Verordnung zusammen.
(firmenpresse) - Am 1. Mai ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Sie gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Für Immobilienbesitzer und Bauherren, aber auch für Verwalter, Immobilienmakler, Käufer und Neumieter ändert sich einiges: Vor allem für Neubauten wurden die energetischen Standards erhöht, Besitzer älterer Immobilien müssen allerdings ebenfalls aktiv werden. Bei Verstößen gegen die EnEV drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Baufinanzierungsexperten von Creditweb fassen die wichtigsten Fakten zu den Verschärfungen der Verordnung zusammen.
Das Ziel, das sich die Bundesregierung mit der jüngsten Novelle der EnEV gesetzt hat, ist eindeutig: Je weniger Energie verbraucht wird, desto besser, deshalb soll die Energieeffizienz von Eigenheimen erhöht werden. Die Energieeinsparverordnung legt die Anforderungen an den Wärmedämmstandard und die Anlagentechnik eines Gebäudes fest. Unzureichend gedämmte Häuser belasten nicht nur die Geldbörsen ihrer Besitzer sondern auch die Umwelt.
Neuer Energieausweis
Bei der Neuausstellung des Ausweises werden Immobilien in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt. Wer eine Wohnung oder ein Haus in einer Zeitung oder online inseriert, muss diese Angaben jetzt zwingend mitteilen, denn die Energieeffienz soll für Käufer und Mieter in Zukunft auf einen Blick erkennbar sein. Spätestens bei der Besichtigung muss der Verkäufer oder Vermieter den Ausweis unaufgefordert vorlegen und bei Vertragsabschluss aushändigen. „Für denkmalgeschützte Häuser, Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche und Ferienhäuser oder -Wohnungen ist allerdings kein Energieausweis nötig“, betont Stefanie Ruhnke, verantwortlich für das Banken- und Qualitätsmanagement bei Creditweb.


Öl- und Gasheizkessel
Vor dem 1. Januar 1985 eingebaute Anlagen müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Öl- und Gasheizkessel, die nach diesem Stichtag eingebaut wurden, müssen stillgelegt werden, sobald sie 30 Jahre alt sind. Von dieser Pflicht ausgenommen sind
Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die nach dem 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, müssen ihre Heizungsanlagen nicht austauschen. Stefanie Ruhnke: „Beim Verkauf des Hauses ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen, sonst droht ein hohes Bußgeld.“ Verpflichtend nachgerüstet werden muss unter anderem dann, wenn Heizungs- oder Warmwasserrohre durch unbeheizte Räume führen. Wer sich nicht sicher ist, ob die Heizung erneuert werden muss, findet bei der Verbraucherzentrale eine kostenlose Informations-Hotline sowie Adressen von Beratungsstellen.

Gut gedämmt
Damit die Wärme aus der Wohnung im Winter nicht gleich wieder entweicht, müssen Hausbesitzer die oberste Geschossdecke künftig dämmen. Damit sind die Decken beheizter Räume gemeint, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss grenzen. Alternativ kann auch das Dach selbst isoliert werden, allerdings lohnt sich das finanziell in der Regel nur zusammen mit einem Dachbodenausbau. Ausnahmen gelten auch hier, wenn die Hauseigentümer zum Stichtag 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
Neubauten

Neu gebaute Wohngebäude müssen erst ab dem 1. Januar 2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der bislang zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz muss ab 2016 durchschnittlich 25 Prozent niedriger sein als heute, die Wärmedämmung im Durchschnitt 20 Prozent besser sein. „Entscheidend ist immer der Zeitpunkt, wann der Bauantrag bei den Behörden eingereicht wurde“, stellt Ruhnke klar. Wer jetzt baut, steht vor der Frage, ob er die neuen Standards zugrunde legt oder nach den alten Richtlinien und damit etwas preiswerter baut. Denn durch die Verschärfung kommen zusätzliche Kosten auf Bauherren zu. Sich mit den heutigen Mindeststandards der EnEV zu begnügen, kann bedeuten, dass der Neubau kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Daher empfehlen die Baufinanzierungsexperten von Creditweb, bereits jetzt nach den künftigen Effizienzstandards zu bauen, da sich die Mehrkosten insbesondere bei steigenden Energiepreisen lohnen können. So kommen beispielsweise Passivhäuser mit etwa der Hälfte der Energie aus, die die neue Verordnung ab 2016 bei Neubauten zulässt.
Für mehr Informationen: www.creditweb.de
Die Creditweb Deutschland GmbH mit Hauptsitz in Wiesbaden ist Deutschlands größter unabhängiger Spezialist für private Baufinanzierungen. Anders als reine Internet-Baufinanzierer hat Creditweb zehn bundesweite Niederlassungen mit mehr als 75 Finanzierungsexperten sowie circa 2.500 aktive Vertriebspartner im Verbund, um seine Kunden persönlich zu beraten. Creditweb arbeitet mit über 100 überregionalen Banken und Versicherungen sowie lokalen Kreditinstituten aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen und sucht passend zur persönlichen Lebens- und Einkommenssituation der Kunden den jeweils günstigsten Zins und das optimale Finanzierungsmodell heraus. Creditweb geht aus der Firma Haus & Capital (HC) hervor und wurde bereits 1981 gegründet. Seit Juni 2008 gehört der Baufinanzierungsspezialist zu 100 Prozent der auf den europäischen Finanzdienstleistungsbereich spezialisierten Augur Capital AG mit Sitz in Frankfurt. Geschäftsführer ist Wolfgang Sinn.
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