(ots) - Biopharmazeutika haben europaweit eine hohe
Relevanz für die Versorgung der Patienten mit hochwirksamen, aber
kostenintensiven Therapien: 8 der Top 10 der umsatzstärksten
Arzneimittel in Europa sind Biopharmazeutika.
- Die gute Nachricht für Patienten und das Gesundheitswesen: 7
dieser umsatzstarken Biopharmazeutika werden bis 2020 ihren
Patentschutz verlieren, was den Markteintritt der
Nachahmerpräparate, den sogenannten Biosimilars, ermöglicht.
- Mit Biosimilars werden mehr Patienten Zugang zu diesen Therapien
erhalten, bei gleichzeitig sinkenden Kosten.
Auswertungen des Marktforschungsinstituts IMS HEALTH haben
ergeben, dass 8 der Top 10 der umsatzstärksten Arzneimittel
patentgeschützte Biopharmazeutika sind. Biopharmazeutika haben einen
hohen Stellenwert in der Behandlung von Krankheiten wie Krebs, Rheuma
und Schuppenflechte. Es sind hochwirksame, aber auch sehr
hochpreisige Arzneimittel.
Bis 2020 werden voraussichtlich 7 dieser 8 Biopharmazeutika ihren
Patentschutz in Europa verlieren. Dies ist die Voraussetzung dafür,
dass die Nachfolgepräparate - sogenannte Biosimilars - in Europa auf
den Markt gebracht werden dürfen. Bevor Biosimilars eine
Marktzulassung erhalten, müssen sie das strenge europäische
Zulassungsverfahren bei der EMA durchlaufen, bei dem sie ihre
Gleichwertigkeit mit dem Referenz-Biopharmazeutikum nachweisen.
Der Markteintritt von Biosimilars hat gleichzeitig positive
Effekte für die Patienten und für die Krankenkassen: Trotz ihres
hohen Zulassungs- und Produktionsaufwands sind Biosimilars regelmäßig
deutlich preiswerter als ihre Referenzarzneimittel. Das entlastet
einerseits die Krankenkassen, andererseits eröffnet dies aber auch
die Möglichkeit, mehr Patienten zu geringeren Kosten mit
hochwirksamen Arzneimitteln zu behandeln und in Folge die
Patientenversorgung zu verbessern.
Genug gute Gründe also, den Biosimilars jetzt den Weg zu bereiten.
Als probates Mittel, die Versorgung mit Biosimilars zu verbessern,
haben sich Verordnungsquoten für Biosimilars auf Ebene der
Kassenärztlichen Vereinigungen bewährt. Sachsen, Bremen und
Westfalen-Lippe gehen hier mit gutem Beispiel voran. Dort sind
Verordnungsquoten derart ausgestaltet, dass die Therapiefreiheit des
Arztes stets gewährleistet bleibt, während gleichzeitig die
begrenzten finanziellen Mittel für die bestmögliche
Arzneimitteltherapie eingesetzt werden. Zudem wurde vereinbart, dass
bisher unbehandelte Patienten neu auf Biosimilars eingestellt werden.
Folgen Sie uns auf Twitter unter http://twitter.com/progenerika
Pressekontakt:
Bork Bretthauer
Geschäftsführer
Pro Generika e.V.
Tel. 030/81616090
info(at)progenerika.de