(ots) - Prof. Hans-Peter Schwintowski, Experte für
Versicherungsrecht an der Berliner Humboldt-Universität und Mitglied
im wissenschaftlichen Beirat des Bundes der Versicherten (BdV) e.V.
fordert ein Verbot, Lebensversicherungen vor Ablauf zu stornieren.
Der Professor begründet diese Forderung mit dem kalkulatorischen
Modell der Lebensversicherung. Gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe
vom 8. Mai 2014) sagte der Jurist: "Wenn Versicherer damit rechnen
müssen, Kunden bereits nach kurzer Zeit wieder auszuzahlen, können
sie keinen langfristigen Anlagehorizont verfolgen - und das raubt
Rendite". Demnach sieht er in der Kündigung der Versicherung eine
Verletzung des Gerechtigkeitsprinzips, bei der die verbleibende
Versichertengemeinschaft unverhältnismäßig benachteiligt würde. Dabei
handelt es sich keineswegs um unbedeutende Einzelfälle. Erst im
Sommer letzten Jahres meldete der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Rekordstornovolumen in Höhe
von insgesamt 14,4 Milliarden Euro für das Jahr 2012.
Schwintowskis Forderung überrascht, da Verbraucherschützer bislang
überwiegend für die Interessen der stornierenden Versicherten
eintraten. Richtig ist aber, dass die Kosten einer Besserstellung
stornierender Versicherungsnehmer immer durch die verbleibende
Versichertengemeinschaft getragen werden müssen.
Gleichfalls fordert Schwintowski eine gesetzliche Hinweispflicht
auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen, wie sie in
Großbritannien schon seit 2001 geregelt ist. Gemeinsam mit dem
Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen
(BVZL) e.V. setzt sich auch Policen Direkt bereits seit 2005 für eine
solche Hinweispflicht ein. In Deutschland gibt es bereits seit über
zehn Jahren einen funktionierenden Zweitmarkt, so dass die
wirtschaftlichen Voraussetzungen für solch eine gesetzliche Regelung
bereits bestehen. Der Vorteil des Zweitmarktes liegt für Schwintowski
klar auf der Hand: "Die Kunden kämen raus, die Policen liefen aber
weiter bis zum Ende. Das würde die Renditen deutlich erhöhen und auch
die Kündiger könnten profitieren." Durch die Fortführung der Policen
bleibt dem Verkäufer zudem ein beitragsfreier
Rest-Versicherungsschutz erhalten.
Neben einer Hinweispflicht könnte auch die von der Regierung
angedachte Neuregelung der Bewertungsreserven einen Kompromiss
zwischen den beiden Extremforderungen "Verbot" und "jederzeitigem
Storno ohne Einschränkungen" erreichen: "Wenn Versicherungsnehmer im
Kündigungsfall auf die Bewertungsreserven verzichten müssten, dafür
aber bei vertraglichem Ablauf ihren Anspruch auf Auszahlung der
Bewertungsreserven behielten, wäre dies eine für alle gerechte Lösung
und würde sich zudem positiv auf die Stornoquote der Versicherer
auswirken" erklärt Policen Direkt-Geschäftsführer Max Ahlers.
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