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DStGB zur Einigung bei Bildungsfinanzierung - Mittel müssen für Kita-Ausbau und Schulen bei den Kommunen ankommen - Zusätzliche Entlastung der Kommunen um eine Milliarde Euro richtiger Schritt

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(ots) - "Der DStGB begrüßt es, dass sich der Bund weiter
beim Kita- und Krippen-Ausbau engagiert und dafür eine Milliarde Euro
zur Verfügung stellt. Der Bedarf an Kita-Plätzen nimmt immer noch
weiter zu, weil die jungen Mütter immer schneller in den Beruf zurück
wollen und die Wirtschaft dies vor dem zunehmenden Fachkräftemangel
auch erwartet", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg
heute in Berlin.

Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Länder die
Mittel auch ungeschmälert an die Kommunen weitergeben. Die weitere
Entlastung des Bundes zu Gunsten der Länder im Bereich des BAföG in
Milliardenhöhe gibt den Ländern zusätzliche Spielräume, die
Finanzkraft der Kommunen zu stärken, die in vielen Bereichen ihre
gesetzlichen Aufgaben nur mit immer neuen Schulden finanzieren
können. Die jetzt zusätzlich verfügbaren Mittel des
Bundesbildungsministeriums für Bildungsaufgaben, müssen für
zweckbezogene Projekte wie die Inklusion und die Ganztagsschulen
verwendet werden. Es muss auf jeden Fall vermieden werden, dass die
Bundesmittel am Ende "nur zur Haushaltssanierung der Länder" genutzt
werden. Mittelfristig muss das Kooperationsverbot aufgehoben werden,
so dass Bundesmittel zweckbezogen den Kommunen zur Verfügung gestellt
werden können.

Die Vereinbarung,die Kommunen um eine Milliarde Euro jährlich zu
entlasten - wie es der Koalitionsvertrag vorsieht - ist der richtige
Weg. Auch die Aufteilung dieser Entlastung (500 Millionen Euro höhere
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Hartz IV
Bezieher und 500 Millionen Euro durch eine höhere gemeindliche
Umsatzsteuerbeteiligung) ist aus Sicht des DStGB ein sachgerechter
Kompromiss.



Pressekontakt:
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Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225




E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel(at)dstgb.de


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Datum: 27.05.2014 - 11:37 Uhr
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