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Bis zu drei Jahre Haft für Hunde-Folter / DGSH warnt: Im Sommer sind Hunde schon nach wenigen Minuten im geschlossenen Auto in Lebensgefahr - dem Halter drohen mehrere Jahre Freiheitsentzug

ID: 1065025

(ots) - Die Deutsche Gesellschaft zum Schutz des Hundes
e.V. (www.dgsh.de) warnt: Für Tiere oder Kinder kann das Auto schon
bei kurzer Parkdauer zur Todesfalle werden. "Je heißer es draußen
wird, desto schneller ist ein Hund in einem geparkten Auto in
Lebensgefahr", ermahnt Simone Schröder, Präsidentin der Deutschen
Gesellschaft zum Schutz des Hundes. Eine wissenschaftliche Studie*
zeigt, dass in der prallen Sonne und bei einer Außentemperatur von
26°C ein Hund im Auto nach nur 30 Minuten in tödlicher Gefahr
schwebt. Zu diesem Zeitpunkt hat sich das Innere des Wagens auf
unerträgliche 42°C aufgeheizt. Selbst wenn das Thermometer draußen
lediglich 20°C anzeigt, herrschen im Inneren des Wagens schon nach
knapp 45 Minuten lebensbedrohliche Temperaturen. Bei dunklen
Fahrzeugen geht es sogar noch schneller. Selbst wenn die Fenster
einen Spalt offen sind, wirkt sich das nur kaum auf die
Hitzeentwicklung aus. "Wer bei Sonne seinen Hund in einem geparkten
Fahrzeug zurücklässt, handelt mehr als unverantwortlich und gehört
zur Rechenschaft gezogen", so Schröder.

Immer wieder wird berichtet, dass Tiere der Sorglosigkeit ihrer
Halter zum Opfer gefallen sind. Dabei wird die Tierquälerei vom
Gesetzgeber schon längst bestraft. Nach §17 des Tierschutzgesetzes
kann der Tod eines Hundes im Auto für den Halter eine Freiheitsstrafe
von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Was rechtlich so nüchtern
klingt, bedeutet für den Hund grausame Folter. Er kollabiert in dem
völlig überhitzten Auto nach langem, qualvollem Kampf: Der Hund kann
den durch das Hecheln entstehenden Wasserverlust nicht mehr durch
Trinken ausgleichen. In der Folge steigt die Temperatur des Körpers
an, die Organe werden weniger mit Blut und Sauerstoff versorgt und
dadurch geschädigt. Im schlimmsten Fall bis hin zum Tod. "Da gibt es
nur eine Lösung: Wer im Sommer einen Hund entdeckt, der in einem Auto




um sein Leben kämpft, sollte sofort die Scheibe einschlagen um das
Tier aus dieser Hölle zu befreien. Anschließend muss die Polizei
verständigt und Strafanzeige wegen Tierquälerei gestellt werden", rät
Schröder.

*Dr. Andrew Grundstein, University of Georgia in: American
Meteorological Society, 2010, DOI:10.1175/2010BAMS2912.1, Quelle:
http://www.liliput-lounge.de

Die Deutsche Gesellschaft zum Schutz des Hundes e.V. (www.dgsh.de)
hat sich zum Ziel gesetzt, das Leben von Hunden weltweit zu schützen
und für eine Verbesserung ihrer Lebensumstände einzutreten. Mit
großem Engagement widmen sich die Mitglieder des Vereins der
Tierschutzarbeit, deren Schwerpunkte u. a. die medizinische
Versorgung und die Vermittlung von Tierheim- und Straßenhunden aus
dem In- und Ausland sind. Dabei werden wirkungsvolle Maßnahmen wie
Kastrationsprogramme zur Populationsbegrenzung von Straßenhunden vor
Ort umgesetzt. Ebenso werden Beratungsprogramme, Aufklärungs- und
Kampagnenarbeit zur Verhinderung z.B. von Misshandlungen, Missbrauch
(Zoophilie), Überzüchtungen oder Laborversuchen durchgeführt. Die
DGSH ist damit die umfassende Interessenvertretung für den "besten
Freund" des Menschen und wurde für das vorbildliche und qualitative
Engagement mit dem Dogs Award als beste Tierschutzorganisation 2014
ausgezeichnet.



Pressekontakt:
Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft zum Schutz des Hundes
(DGSH) e.V., Carl-Stuhl-Strasse 6, 35578 Wetzlar, Tel.: +49 6441 921
400, Fax: +49 6441 921 408, E-Mail: info(at)dgsh.de, Web: www.dgsh.de

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel. +49 611 97315-0,
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Datum: 27.05.2014 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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