(ots) - Düsseldorf, 28.05.2014 - Für eine Stärkung der
ambulanten Weiterbildung in Deutschland hat sich der 117. Deutsche
Ärztetag in Düsseldorf ausgesprochen. Die Delegierten forderten die
Politik auf, einen angemessenen Beitrag der gesetzlichen
Krankenversicherung zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung
gesetzlich zu regeln. Die entsprechenden Mittel sollten aus dem
Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden und eine Finanzierung
aller ambulanten fachärztlichen Weiterbildungsabschnitte sichern. Die
Höhe der Vergütung sollte sich an der Vergütung der Ärzte in
Weiterbildung in Krankenhäusern orientieren.
Die fachärztliche Weiterbildung erfolgt in Deutschland überwiegend
in Krankenhäusern. Die zurzeit mögliche fakultative Weiterbildung im
ambulanten Bereich werde nur selten gelebt. Als Ursache machte der
Ärztetag aus, dass niedergelassene Ärzte bei der üblichen Begrenzung
des vertragsärztlichen Honorars für einen Weiterbildungsassistenten
in der Regel noch zusätzliches Geld mitbringen müssten. Demgegenüber
sei die Weiterbildung in der stationären Versorgung in der
DRG-Kalkulation bereits enthalten und werde so durch Krankenkassen
und damit durch die Beitragszahler finanziert.
Die Weiterbildungsabteilungen der Landesärztekammern sind die
Organisationsstellen der ambulanten Weiterbildung. Bereits der 116.
Deutsche Ärztetag 2013 in Hannover hatte sich intensiv mit der
Verbesserung der ambulanten Weiterbildung befasst und Eckpunkte für
die Umsetzung bezüglich Finanzierung, Novellierung der
(Muster-)Weiterbildungsordnung sowie Schaffung gesetzlicher
Rahmenbedingungen definiert. Die Bundesärztekammer setzt sich vor
allem im Rahmen der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung
dafür ein, die Weiterbildung im ambulanten Sektor zu flexibilisieren.
Dabei sollen künftig Weiterbildungsinhalte, die vorrangig im
ambulanten Sektor vorgehalten werden, spezifisch abgebildet werden.
Der 117. Deutsche Ärztetag tagt vom 27. bis 30. Mai 2014 in
Düsseldorf statt. Weitere Informationen finden Sie unter www.baek.de.
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